Ich schreib‘ uns gerade eine Verfassung …

Im kommenden Frühjahr wird die Uni Freiburg eine neue „Verfassung“ erhalten. Noch bis zum 31. Januar können alle Studierenden dazu Satzungsvorschläge einreichen.

Nach über 30 Jahren war es im Sommer vergangenen Jahres soweit: Die grün-rote Landesregierung hielt Wort und beschloss die Verfasste Studierendenschaft wiedereinzuführen.

Die Studierendenvertretungen in Baden-Württemberg erhalten damit künftig das Recht, sich frei zu hochschulpolitischen Themen zu äußern und sind in der Lage, gültige Verträge zu schließen, beispielsweise um Mitarbeiter einzustellen.

Bishermusste die Universität dem AStA, dem allgemeinen Studierendenausschuss, jede noch so kleine Ausgabe genehmigen. Zudem ist es den Studierendenvertretungen künftig gestattet, selbst Beiträge von den Studierenden einzuziehen um eigene Projekte zu finanzieren und finanziell unabhängig vom Rektorat zu sein.

Studierende können bis 31.1. Satzungsvorschläge einreichen

Das Gesetz zur Verfassten Studierendenschaft sieht außerdem vor, dass die Studierenden selbst darüber entscheiden können, wie ihre Vertreter gewählt werden.

Jede Hochschule kann sich eine eigene Organisationssatzung geben, alle Studierenden haben das Recht einen Vorschlag für eine solche Satzung einzureichen.

Die Organisationssatzung einer Hochschule ist vergleichbar mit der Verfassung eines Landes und legt die Organisation der verfassten Studierendenschaft fest.Unter anderem wird hier also bestimmt wie die Studierendenvertreter gewählt werden, welche Organe es geben wird und welche Kompetenzen diese erhalten.

150 Unterschriften sind notwendig

Prinzipiell haben alle Studierenden das Recht, einen Satzungsvorschlag einzureichen. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass 150 Studierende den Vorschlag unterzeichnet haben.Zudem muss jeder Satzungsvorschlag vollständig sein. Es ist also nicht möglich einen Vorschlageinzureichen, der sich lediglich mit Teilaspekten beschäftigt.

Was genau ein Satzungsvorschlag enthalten muss und darf, das legt das Verfasste- Studierendenschafts-Gesetz fest. Nachdem ein Vorschlag eingereicht wird, ist es Aufgabe des Rektorats diesen auf Rechtsgültigkeit zu prüfen.

Da sicher nicht jeder Studierende mit dem teils kryptischen Juristendeutsch eines Gesetztextes vertraut ist, bietet das Rektorat eine Rechtsberatung zur Verfassten Studierendenschaft an.

Dieses Beratungsangebot wahrzunehmen ist zwar „nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert“, sagt Sandra Kläger, Mitarbeiterin der Stabsstelle Gremien und Berufungen, welche verantwortlich ist für die Durchführung der akademischen Wahlen.

Die Juristin Frederike Roemer ist für die Rechtsberatung zuständig und wird die eingereichten Vorschläge auch auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Auch dies spricht dafür, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Urabstimmung im kommenden Frühjahr

Noch bis zum 31. Januar 2013 ist es möglich Satzungsvorschläge einzureichen.

Über alle abstimmungsfähigen, also rechtsgültigen, Vorschläge wird dann in einer Urabstimmung entschieden.

Diese findet am 29., 30. April und 2. Mai 2013 statt. Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Freiburg sind hierbei stimmberechtigt. Sogar eine Briefwahl wird möglich sein.

Sofern kein Satzungsvorschlag eine absolute Mehrheit erzielt, wird über die zwei Vorschläge, auf die die meisten Stimmen entfallen, in einer Stichwahl entschieden. Diese würde am 14., 15. und 16. Mai 2013 stattfinden.

Infos / Quellen

FAQ zur VS: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulen/verfasste-studierendenschaft/haeufig-gestellte-fragen/

Der Gesetzestext: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf

Die Wahlplattform der Uni Freiburg: http://www.uni-freiburg.de/go/wahlen

Info zur VS beim u-asta www.u-asta.uni-freiburg.de/engagement/aks/vs

Beitrag von uni.tv: https://archiv.unicross.uni-freiburg.de/2012/06/29/alma-92-ex-exzellenz-und-verfasste-studierendenschaft-2/

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Autoren:
Veröffentlicht am 4. Januar 2013

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