Doppelt wählen

Doppelt wählen

Ab an die Urne: Am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Juni 2014, finden die Universitätswahlen und die Wahlen der Verfassten Studierendenschaft statt. Jeweils von 10 bis 18 Uhr können die Studierenden so ihre Stimme in verschiedenen Gremien stärken. Wie das läuft? uniCross hat den Überblick.

Die diesjährigen Wahlen teilen sich in zwei Bereiche auf: Die Universitätswahlen und die Wahlen der Verfassen Studierendenschaft. Beide finden gleichzeitig am 24. und 25. Juni 2014 statt, im Regelfall auch am selben Ort. Das heißt: Einmal hingehen und viermal wählen. Doch was wird eigentlich gewählt?

Die Universitätswahlen

Bei den Uniwahlen werden Studierende in die Organe der Universität gewählt. Dort vertreten sie die Interessen der Studierenden. Hierbei sind zu wählen:

4 Studierendenvertreter für den Senat

Der Senat entscheidet über Angelegenheiten rund um Forschung, Lehre und Studium. Er ist ein wichtiges Gremium und trifft Entscheidungen, die die ganze Universität betreffen. So ist der Senat für Prüfungsordnungen zuständig und an der Wahl des Rektors beteiligt.

Im Senat sitzen 37 Mitglieder. Davon haben 17 einen festen Sitz auf Grund ihres Amtes, zum Beispiel der Rektor oder die Dekane. Die restlichen 20 Mitglieder werden gewählt, vier davon von den Studierenden.

5-6 Studierendenvertreter für den Fakultätsrat

Jede Fakultät hat einen eigenen Rat, dessen Mitglieder sich über die Angelegenheiten der jeweiligen Fachrichtung beratschlagen. Die Fakultätsräte sind eine Instanz unter dem Senat. Dem Senat ist also oft die letzte Entscheidung vorbehalten, dennoch prägen die Fakultätsräte die Entwicklungen der jeweiligen Fachrichtungen maßgeblich.

Je nach Fakultät sitzen im Fakultätsrat fünf oder sechs Studierendenvertreter. Jeder Studierende wählt den Fakultätsrat seiner Fächer zugeordneten Fakultät. Bei einer Fächerkombination, welche Fächer mehrerer Fakultäten beinhaltet, darf dennoch nur für die eigene Wunschfakultät gewählt werden. Im Regelfall ist diese durch das 1. Hauptfach bestimmt.

 

Die Wahlen für die Organe der Verfassten Studierendenschaft

Bei diesen Wahlen werden Studierende in Organe der eigenständigen Organisationseinheit der Verfassten Studierendenschaft gewählt. Diese ist unabhängig von der Universität. Die Wahlen werden daher von der Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission (WSSK) der Studierendenschaft organisiert. Zu wählen sind:

1 Fachbereichsvertreter für den Studierendenrat

Der Fachbereichsvertreter vertritt die Interessen seines Fachbereiches im Studierendenrat (StuRa). Der StuRa ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Jeder Studierende wählt einen Vertreter seines Fachbereiches. Im Regelfall ist dies der Fachbereich des 1. Hauptfachs.

10 Abgeordnete der Initiativen für den Studierendenrat

Die Initiativen sollen im Modell der Verfassten Studierendenschaft eine gezielte Interessenvertretung im StuRa außerhalb der Fachbereiche ermöglichen. Hierbei sind 10 Abgeordnete aus den verschiedenen Initiativen zu wählen.

Wo kann ich wählen gehen?

Der Ort der Wahl hängt von der zugeordneten Fakultät ab (siehe Info).Im Regelfall findet die Universitätswahl und die Wahl der Verfassen Studierendenschaft am gleichen Ort statt.

Wen kann ich wählen?

Es gibt Listen mit Wahlvorschlägen, also Personen die sich zur Wahl stellen. Diese werden bald auf verschiedenen Informationsseiten veröffentlicht (siehe Info). Zudem soll es wieder einen Wahlkampf an der Universität geben.

Wie viele Stimmen kann ich vergeben?

Es können so viele Stimmen vergeben werden, wie Vertreter zu wählen sind.

Der Senat wird nach Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet die Studierenden können von den vier Stimmen bis zu zwei Stimmen an einen Kandidaten vergeben.

Bei den Fakultätswahlen gibt es vermutlich eine Mehrheitswahl, je nachdem wie viel Wahlvorschläge es gibt. Hierbei gilt eine Stimme pro Kandidat und es können auch noch eigene Vorschläge auf die Liste geschrieben werden.

Bei der Wahl für den Fachbereichsvertreter hat jeder Studierende der entsprechenden Fachrichtung eine Stimme, um einen Vertreter zu wählen.

Zehn Stimmen sind bei der Wahl der Abgeordneten der Initiativen zu vergeben. Hierbei können bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten vereint werden.

Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, es gibt die Möglichkeit per Brief zu wählen. Dazu muss rechtzeitig ein Antrag an das Wahlamt und die WSSK gestellt werden. Die Briefwahlantragsformulare sind auf den Informationsseiten der Universität und der WSSK zu finden.

 Info

Universitätswahl am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Juni 2014, jeweils von 10 – 18 Uhr.

Allgemeine Informationen

Universitätswahlen: www.zuv.uni-freiburg.de/service/wahlplattform/universitaetswahlen

Wahl der Verfassten Studierendenschaft:  www.stura.uni-freiburg.de/gremien/wahlen/sturawahlen/wahlen14

Wahlräume

Universitätswahlen: zuv.uni-freiburg.de/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab-2014-41/at_download/file (Seite 6)

Wahl der Verfassten Studierendenschaft: stura.uni-freiburg.de/gremien/wahlen/sturawahlen/wahlen14/anlage-1-wahlraume.pdf

Quellen: Uni Freiburg, Landeshochschulgesetz (insb. §19 und §25): landesrecht-bw.de

Foto: panthermedia - James Steidel
Autoren:
Veröffentlicht am 4. Juni 2014

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