Nein zu Kriegsforschungen an der Uni Freiburg

Nein zu Kriegsforschungen an der Uni Freiburg

Eine auf friedliche Ziele ausgelegte Forschung an der Universität Freiburg – das soll die Zivilklausel, die im Januar 2014 verabschiedet wurde, gewährleisten. Für einige studentische Vertreterinnen und Vertreter geht sie allerdings nicht weit genug.

Studierende haben eine Grundpositionierung, die sich für eine auf friedliche Ziele ausgelegte Forschung an der Uni ausspricht, in den Senat eingebracht. Daraus entstand die Zivilklausel, die am 29. Januar 2014 durch den Senat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg einstimmig in die Grundordnung der Universität aufgenommen wurde.

Diese besagt: In Zukunft sind, unter Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und des Rechts der informellen Selbstbestimmung, Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung an der Universität Freiburg auf friedliche Ziele ausgerichtet. Das Rektorat wird den Senat und den Universitätsrat jährlich über die Einhaltung der Zielsetzung Bericht abstatten.

Die Berichterstattung wird durch den Prorektor für Forschung erfolgen, erstmals voraussichtlich Ende des Jahres. „Unabhängig davon berichtet der Prorektor für Forschung, wenn dies vom Senat gewünscht wird“, sagt Rudolf-Werner Dreier, Pressesprecher der Universität Freiburg. Der Bericht wird öffentlich zugänglich sein.

Studierende fordern deutliche Grundpositionierung

„Die Zivilklausel, die verabschiedet wurde, sollte sich eigentlich nicht Zivilklausel nennen. Es ist mehr eine Berichtspflicht“, sagt Anne Schäfer, studentisches Senatsmitglied. Die Klausel gehe für die Studierendenvertretung nicht weit genug. Sie fordern eine deutliche Grundpositionierung der Universität gegen Kriegsforschung und für Friedensforschung. Ihrer Meinung nach sollte es selbstverständlich sein, dass das Rektorat einmal im Jahr berichtet, was an der Universität passiert ist. Und: „Es fehlen Sanktionsmechanismen, damit die Klausel auch eingehalten wird“, sagt Anne Schäfer.

Laut dem Prorektor für Forschung, Professor Dr. Gunther Neuhaus, war das Ziel des Senats, eine Formulierung zu finden, die einerseits friedliche Ziele vorschreibt, andererseits jedoch nicht die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit einschränkt.

Den studentischen Vertreterinnen und Vertretern ist die jetzige Formulierung zu schwammig und dadurch zu einfach zu umgehen.

Auch innerhalb des Senats und im Studierendenparlament gibt es unterschiedliche Meinungen zur Zivilklausel. Ein großer Streitpunkt ist die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit. „Für eine Zivilklausel, wie wir sie uns wünschen, muss man die Wissenschaftsfreiheit beschneiden, da man nicht jede Forschung als friedensfördernd begründen kann“, sagt Anne Schäfer. Eine Beschneidung der Wissenschaftsfreiheit würde dem Grundgesetz widersprechen. Laut diesem sind Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei (Art. 5 (3) GG).

Forschen für den Frieden

Doch wie definiert man denn genau Kriegs- und Friedensforschung? Wo zieht man eine Grenze? „Das ist schwer zu sagen, das Stichwort heißt dual use“, sagt auch Anne Schäfer. Man könne Forschungsergebnisse immer für gute und für schlechte Zwecke einsetzten. So sei zum Beispiel der Vorläufer des World Wide Web zunächst aus einer militärisch orientierten Forschung entstanden.

Zur Differenzierung und um eine zivile Forschung an öffentlichen Universitäten zu gewährleisten findet Anne Schäfer es wichtig, dass Forschungsgelder nicht aus militärischen Einrichtungen stammten. Militärisch orientierte Projekte sollten an militärischen Forschungsstätten umgesetzt werden und nicht an staatlichen Universitäten. „Man darf vom Drittmittelgeber nicht unmittelbar auf den Forschungsgegenstand schließen – das wäre zu kurz gegriffen“, hält Gunther Neuhaus dem entgegen. In den USA beispielsweise finanziere das Militär als Förderorganisation auch Grundlagenforschung, die keinerlei militärische Anwendbarkeit erwarten lasse und damit ausschließlich zivilen Charakter habe.

Sechs Projekte in Freiburg benannt

Anne Schäfer kritisiert weiter, dass laut Medienberichten in Freiburg in den Jahren 2000 und 2002 fünf Forschungsprojekte vom US-Militär finanziert wurden und dass man nicht alle davon identifizieren konnte. Von diesen fünf Projekten sei lediglich eines aus dem Fachbereich Informatik bekannt, sagt Pressesprecher Dreier.

Ein weiteres Projekt hätte es im Fachbereich Medizin im Jahr 2001 gegeben. Dies sei allerdings nicht unter diesen fünf aufgeführt worden. „Die Projektakten werden in regelmäßigen Abständen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit von zehn Jahren vernichtet“, erklärt Prorektor Gunther Neuhaus die Situation. Somit könne alles, das länger als zehn Jahre zurückliege, nicht mehr nachvollzogen werden.

Zivilklausel in der Grundordnung

Die geänderte Grundordnung wird momentan im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geprüft und voraussichtlich noch im Juni 2014 amtlich bekanntgemacht. Für die studentischen Vertreterinnen und Vertreter stellt die Zivilklausel der Universität Freiburg einen Schritt in die richtige Richtung dar, da sie die Transparenz an der Uni fördere. Doch Anne Schäfer verdeutlicht, dass die Studierenden weiterhin versuchen werden, die Zivilklausel klarer zu formulieren und Sanktionsmechanismen einzubringen.

Foto Wahlplakat: Sabina Kist
Autoren:
Veröffentlicht am 26. Juni 2014

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