Polizei statt Punk

Polizei statt Punk

Auf Verlangen der Universität sperrte die Polizei am 30.4.2015 das Gebäude der Studierendenvertretung. Damit verhinderte sie ein Punkkonzert, das nach Aussage der Uni die Brandschutzordnung verletze. uniCross wollte wissen, was los war.

Im Innenhof des Studierendenhauses in der Belfortstraße 24 sollte am 30.4.2015 ein Konzert der Punk-Band zerum stattfinden. Die Polizei verhinderte auf Anweisung der Universität das Konzert und blockierte ab 18 Uhr das gesamte Haus der Studierendenvertretung.

Matthias Schenek, der Kanzler der Uni Freiburg, hatte sich am Veranstaltungstag mit einem Brief an die Studierendenvertretung gewandt und das Konzert untersagt: „(…) wegen einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben.“

Räume dürfen nur als Büro genutzt werden

Lediglich eine büroartige Nutzung sei im Gebäude der Belfortstraße 24 möglich, so der Kanzler in seinem Brief. Alles andere wäre aus Gründen des Brandschutzes nicht vorgesehen, beziehungsweise von der Universität vorher zu genehmigen. So stehe dies auch in den Bestimmungen zur Raumüberlassung.

„Wir wissen, dass der Brandschutz ein wichtiges Thema ist und nehmen dieses ernst“, sagt Kevin Hättig, der im Vorstand der Studierendenvertretung ist. „Doch es wurden von den Veranstaltern alle Maßnahmen getroffen, um einen sicheren Ablauf zu garantieren.“

So sollte das Konzert nur im Innenhof stattfinden und nicht im Gebäude. Zudem war das Konzert nur bis 22 Uhr geplant, eine Lärmbelästigung für die Nachbarn sollte damit ausgeschlossen sein, sagt Kevin Hättig.

Universität sorgte sich um Sicherheit

„Auch der Innenhof ist für solche Konzerte nicht geeignet“, sagt Rudolf-Werner Dreier, Pressesprecher der Uni. „Der Universität ging es einfach um die Sicherheit. Sie hat hier eine Fürsorgepflicht den Studierenden gegenüber.”

Der Kanzler überzeugte sich am Veranstaltungstag noch einmal persönlich von der Situation vor Ort und befand abermals, dass das Konzert nicht stattfinden dürfe. Vom Vorstand war zu diesem Zeitpunkt allerdings niemand mehr im Haus, nur die Studierendengruppe Bengalos, die das Konzert veranstaltete, war dort. „Darum konnten wir leider nicht mit dem Kanzler über die Situation sprechen“, sagt Kevin Hättig.

Da die Gruppe das Konzert dennoch veranstalten wollte, sperrte die Polizei im Auftrag der Uni das Gebäude ab 18 Uhr komplett ab. Niemand durfte es mehr betreten. Nach Aussagen der Studierendenvertretung wurden dadurch auch Mitarbeiter an der Arbeit gehindert. Ein Angestellter wollte zum Beispiel an diesem Abend nötige EDV-Arbeiten erledigen, teilt die Studierendenvertretung mit.

Studierendenvertretung sieht Selbstverwaltung in Gefahr

„Wir sehen die Sperrung des Gebäudes als Eingriff in die Selbstverwaltung der Studierendenschaft“, sagt Kevin Hättig. Dabei stört sich die Studierendenvertretung vor allem an einer Passage des Briefs, in der der Kanzler schreibt: „Das oben genannte Konzert fällt nach Einschätzung der Universität eindeutig nicht unter die für die Aufgabenerfüllung der Verfassten Studierendenschaft notwendigen Maßnahmen und ist auch durch die Hausordnung der Universität nicht abgedeckt.“

„Unserer Meinung nach ist es nicht Aufgabe des Kanzlers zu entscheiden, was zu unseren kulturellen Aufgaben gehört und was nicht“, sagt Kevin Hättig. Die Wahrnehmung der kulturellen Belange der Studierenden sei als Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft im Landeshochschulgesetz festgelegt.

Uni fühlt sich falsch verstanden

Die Universität sieht sich missverstanden: „Mit dem Schreiben sollte keineswegs vermittelt werden, dass die Universität der Verfassten Studierendenschaft die Durchführung kultureller Veranstaltungen als Aufgabe abspricht“, sagt Johanna Braitmaier, die Referentin des Rektors.

Die Passage aus dem Schreiben des Kanzlers beziehe sich auf Art und Umfang der für die Verfasste Studierendenschaft bereitgestellten Räumlichkeiten und nicht allgemein auf die kulturellen Aufgaben der VS nach dem Landeshochschulgesetz.

Im Sinne der gesetzlich geregelten Raumüberlassung seien jedoch in den Räumen der Belfortstraße und im Innenhof aus den bereits erwähnten Brandschutzgründen keine Sonderveranstaltungen möglich. Dies gehe auch aus den vorherigen Absätzen des Briefes hervor.

Die Studierendenvertretung prüft, ob sie rechtliche Schritte einleiten kann. Für die Universität ist der Fall dagegen abgeschlossen: „Es ging nicht darum der Studierendenvertretung in die Arbeit hineinzureden. Es ging dem Rektorat nur um die Sicherheit”, sagt Pressesprecher Dreier.

Weitere Informationen

Mehr Infos über die Studierendenvertretung und ihre Aktivitäten gibt es unter www.stura.uni-freiburg.de

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Foto: Felix Klingel
Autoren:
Veröffentlicht am 19. Mai 2015

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