Eine Entscheidung fürs Leben

Eine Entscheidung fürs Leben

Setzt man sich mit dem Thema Organspende auseinander, muss man sich auch mit dem eigenen Tod beschäftigen. Doch hält man seinen Willen nicht rechtzeitig auf einem Organspendeausweis fest, wälzt man die Entscheidung auf die Hinterbliebenen ab. Hier sind die wichtigsten Infos für alle Unentschlossenen.

Noch immer warten tausende Patienten auf eine Leber, ein Herz, eine Niere, eine Lunge oder eine Bauchspeicheldrüse. Bis ein passendes Organ gespendet wird, werden sie von Maschinen und Medikamenten am Leben gehalten. Wirft man einen Blick in die Statistiken der Organisation Eurotransplant liest man erschreckende Zahlen: Anfang 2013 wurden in Deutschland insgesamt rund 11.000 Spenderorgane benötigt, doch nur knapp 4.000 Organe wurden tatsächlich transplantiert.

Etwa ein Fünftel aller Organe wird lebend gespendet. Es können aber nur Organe gespendet werden, die teilweise verzichtbar sind. Ein Mensch kann zum Beispiel ohne Probleme mit nur einer Niere oder einer halben Leber weiterleben. Die Lebendspende ist in Deutschland allerdings nur im engsten Bekanntenkreis erlaubt und darf nicht anonym erfolgen.

Die postmortale Organspende, also nach dem Tod, ist nicht nur der häufigere, sondern auch der einfachere Weg, Leben zu retten. Nach dem Transplantationsgesetz genügt ein entsprechend ausgefüllter Organspendeausweis, der Vermerk in einer Patientenverfügung oder der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person. Des Weiteren regelt das Transplantationsgesetz die Entnahme, Vermittlung und Übertragung der Organe.

Spenderorgane müssen gesund sein

Wenn das Spenden so einfach ist, warum gibt es dann trotzdem nicht genug Spenderorgane? Nicht von jedem Spendewilligen können die Organe verwendet werden. Dr. Wolfgang Zeh, Kardiologe am Herz-Zentrum Bad Krozingen erklärt: „Ein positiver HIV-Befund oder eine akute Krebserkrankung schließen eine Organentnahme aus.” Auch die Todesursache ist entscheidend: „Die meisten Menschen sterben an Herzversagen, doch für eine Organspende ist es wichtig, dass der Blutkreislauf möglichst lange erhalten bleibt.” Das ist nur beim Hirntod gewährleistet. Hierbei ist nur das Gehirn irreversibel geschädigt und wird als einziges Organ nicht mehr durchblutet.

Mit der Explantation, der Organentnahme, wird erst begonnen, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Tod des Patienten festgestellt haben. Wie alt der potentielle Spender ist, so Zeh weiter, spiele keine Rolle. Allerdings würden sich von jüngeren Verstorbenen deutlich mehr Organe zur Transplantation eignen. Letztendlich sei aber der Zustand der Organe entscheidend.

Die Organvergabe ist genau geregelt

Die Organentnahme wird von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert. „Alle medizinisch relevanten Daten wie Blutgruppe, Gewebeeigenschaften oder Gewicht des Spenders werden an die regionale Organisationszentrale weitergeleitet. Diese leitet die Daten an die Stiftung Eurotransplant weiter”, erklärt Christian Thurow, DSO Koordinator an der Uniklinik Freiburg. Eurotransplant ist für die Vermittlung der Organe an die Patienten auf den Wartelisten der Mitgliedsländer zuständig. Das sind außer Deutschland Kroatien, Österreich, Slowenien, Ungarn und die Beneluxländer.

Bei der Entscheidung der Organvergabe seien neben der medizinischen Dringlichkeit auch die Wartezeit und die Erfolgsaussichten ausschlaggebend, betont Thurow. In Deutschland sind die Kriterien für die Vergabe eines Organs von der Bundesärztekammer festgelegt. Ist ein geeigneter Empfänger gefunden, muss es schnell gehen, da das Organ nach der Entnahme nur kurze Zeit konserviert werden kann. Je schneller es transplantiert wird, desto besser ist das Ergebnis der Transplantation. Der Empfänger wird schon während der Organübertragung in einem der 47 Transplantationszentren in Deutschland auf die bevorstehende Operation vorbereitet.

Mehr Transparenz und Kontrolle

Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, dass die Organisation der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Transplantation strikt voneinander getrennt ist. Des Weiteren ist nach Paragraph 18 des Transplantationsgesetzes der Handel mit Organen in Deutschland streng verboten. Das soll die Organspende fair und transparent gestalten.

2012 war bekannt geworden, dass in Einzelfällen Ärzte die Wartelisten zur Lebertransplantation manipuliert hatten, damit Patienten schneller ein Organ bekommen. Danach wurde das Transplantationsgesetz nochmals verschärft. Zusätzlich wurde eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet, an die anonym Auffälligkeiten und Verstöße gemeldet werden können. Durch das Mehraugenprinzip sollen nun Manipulationen bei der Organvergabe verhindert werden.

Jeder Mensch muss für sich selber entscheiden, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Angesichts der enorm rückläufigen Zahl der Organspenden ist es jedoch wichtig, eine Entscheidung zu treffen.

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Infos

Der Organspendeausweis zum Ausdrucken: www.organspendeausweis.org

Wer klein anfangen will, kann mit einer Blutspende etwas Gutes tun: archiv.unicross.uni-freiburg.de/2013/02/21/schenke-blut-spende-leben/

Weitere Infos von der DSO: www.dso.de/organspende-und-transplantation/thema-organspende.html

Text – Foto – Video
Gemeinschaftsproduktion von Angelina Antal, Julia Nestlen, Christian Neumann und Alexander Schröder (Foto) im Seminar Journalismus crossmedial für Studierende der Medienkulturwissenschaft.

Seminarleitung, Redaktion: Silvia Cavallucci, Horst Hildbrand

Veröffentlicht am 23. April 2014

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