Mehr Zeit für die Bachelorarbeit

Mehr Zeit für die Bachelorarbeit

Der Senat hat entschieden, dass Studierende der Bachelor of Arts-Studiengänge der Uni Freiburg einen Monat länger Zeit haben für ihre Abschlussarbeit. uniCROSS hat nachgefragt warum.

Wie in der Senatssitzung der Uni Freiburg am 17.12.2015 beschlossen, haben Studierende nun einen Monat länger Zeit, um ihre Bachelorarbeit zu schreiben. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1.10.2015 in Kraft und gilt nur für die Bachelor of Arts Studiengänge der Universität, erklärt Isabel Schön, studentische Vertreterin im Senat. Der Grund für die Verlängerung vom Zeitpunkt der Anmeldung auf drei statt vorher zwei Monate sei die Zahl der ECTS-Punkte.

“Für 10 ECTS-Punkte war die Bearbeitungszeit mit zwei Monaten zu knapp bemessen, wenn man berücksichtigt, dass ein ECTS-Punkt einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden entspricht und man eine Wochenarbeitszeit von höchstens 40 Stunden zugrunde legt. Hinzu kommt in den Bachelorstudiengängen, dass sich die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit mit der Erbringung von anderen Studien- und Prüfungsleistungen und dem dafür erforderlichen Arbeitsaufwand überschneiden kann, sodass die drei Monate tatsächlich gar nicht ausschließlich für die Anfertigung der Bachelorarbeit zur Verfügung stehen. Daher ist die Bearbeitungszeit jetzt mit drei Monaten eher großzügig bemessen, um den Studierende hier eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen”, erklärt Nicolas Scherger von der Pressestelle.

Im Rahmen der Senatssitzung wurde auch die Bearbeitungszeit der Bachelor of Science Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre angeglichen. Als weiteren Grund für die Verlängerung der B.A. Studiengänge nennt Nicolas Scherger „eine Angleichung an den polyvalenten Bachelorstudiengang, der ebenfalls eine Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit von drei Monaten vorsieht“.*

Die Studierenden sind bereits vor Weihnachten postalisch über die verlängerte Frist informiert worden.

Weitere Informationen zur Änderung der Prüfungsordnung:
www.zuv.uni-freiburg.de/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen

*Diese Information haben wir am 3.2.2016 hinzugefügt.

Foto: Samantha Happ
Veröffentlicht am 20. Januar 2016

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