Ein Haustier im Studium – geht das?

Viele Menschen träumen von einem Haustier an ihrer Seite. Doch abgesehen von persönlichen Abwägungen – finanziellen und zeitlichen –, wie sehen die Voraussetzungen und Möglichkeiten für Freiburger Studierende aus, die sich ein Haustier wünschen? Und können Tiere einen positiven Einfluss auf das Studium haben?

Munteres Schwanzwedeln und freudiges Gebell – wer wird nach einem langen Uni-Tag nicht gerne so nett begrüßt? Viele Menschen wünschen sich ein Haustier, ganz oben auf der Wunschliste stehen häufig ein Hund oder eine Katze. Über 20 Millionen der beiden beliebten Vierbeiner lebten 2016 allein in deutschen Haushalten.

Keine Haustiere in der Mietwohnung

Steht die Frage nach der Anschaffung eines Tieres im Raum, taucht schnell die erste und oft größte Hürde auf: Das Tierverbot im Mietvertrag. Damit ist die Sache oft erledigt, denn dem potentiellen Mitbewohner bleibt bereits der Zugang zu seinem neuen Zuhause verwehrt. Und gerade in Freiburg stehen Studierende in der Regel nicht vor einer großen Auswahl an Wohnungen.

Wie so oft, lohnt sich aber auch hier ein genauerer Blick. Denn: Ein generelles Verbot von Haustieren ist rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof entschied das bereits 1993. Nach dem Urteil sind zumindest Kleintiere erlaubt. Werden zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen, Vögel, Fische, Schildkröten oder kleine Echsen gehalten ohne dass sie andere Mieter durch Lärm oder Geruch stören oder Schäden anrichten, kann der Vermieter aus rechtlicher Sicht nichts ausrichten. Ratten und Frettchen die schnell eine Geruchsbelästigung hervorrufen und Vögel wie Papageien die auch nachts häufig Lärm machen, sind problematischer.

Anders ist die Lage bei Katzen und Hunden. Ein eindeutiges und allgemein gültiges Gerichtsurteil gibt es hier nicht. Auch wenn der Vermieter kein pauschales Verbot aussprechen darf, müssen immer individuell verschiedene Faktoren abgewogen werden. Denn Störungen anderer Mieter sind zum Beispiel schwieriger auszuschließen. Es kommt hier also letztendlich immer auf den Einzelfall an. Das Interesse des Mietenden muss gegen das des Vermietenden und eventuellen Mitbewohnern abgewogen werden, auch wenn im Mietvertrag keine Regelung enthalten ist.

Vögel und Fische sind im Wohnheim erlaubt

In den Freiburger Studierendenwohnheimen dürfen nur kleine Vögel und Fische das Zimmer mit ihren Besitzern teilen. „In den Wohnheimen leben viele Leute eng beieinander, und das in kleinen Zimmern. Deswegen muss dort auf Hygiene und Allergien besonders geachtet werden. Wir müssen Sorge dafür tragen, dass sich jeder wohlfühlt“, erklärt Renate Heyberger, stellvertretende Geschäftsführer des Studierendenwerks, die Hausordnung.

Warum Bewohner ausgerechnet Vögel und keine Hamster oder andere Kleintiere beherbergen dürfen? „Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie gerne man Hamster aus ihren Käfigen nimmt und frei herumlaufen lässt. Und irgendwo musste eine Grenze gezogen werden“, sagt Renate Heyberger.

Vorlesungssäle: Tierfreie Zonen

Aber was, wenn man ein passendes Zuhause gefunden hat – wie steht es mit einem Haustier im Uni-Alltag? Ein zu voller Stundenplan kann hinderlich sein, weil ähnlich wie an vielen Arbeitsplätzen gilt: Keine Tiere in den Freiburger Unigebäuden. Das untersagt die Hausordnung. Eine Schildkröte wird das kaum stören, aber ein bewegungsfreudiger Vierbeiner wird sich nach einem langen Uni-Tag wundern, wo sein Herrchen oder Frauchen bleibt. Nach Auskunft der Pressestelle der Universität sind die Räume tierfreie Zone, um Störungen zu vermeiden und Besucherinnen und Besucher mit Allergie oder Angst vor Tieren zu schützen. Nur für Blindenhunde und Assistenzhunde darf offiziell eine Ausnahme gemacht werden.

Weniger Stress und besseres Lernen?

Dabei haben Tiere und gerade Hunde längst ihren Weg in den pädagogischen Kontext gefunden. In Studien mit Studierenden zeigten Forscher inzwischen auch, dass Studierende, die direkt vor einer Prüfung Zeit mit Hunden verbringen konnten, anschließend ruhiger und entspannter waren als Studierende ohne Tierkontakt. „Die Studien sind allerdings mit Therapiehunden gemacht worden, die besonders ruhig sind“, erklärt Rainer Wohlfarth, Diplom-Psychologe und Leiter des Freiburger Instituts für Tiergestützte Therapie. „Mit aufgedrehten Hunden, die herumspringen, könnte ein gegenteiliger Effekt entstehen“, gibt er zu Bedenken. Seit 2006 forscht und arbeitet Wohlfarth im Bereich Tier-Mensch-Beziehung.

„Ein Anschaffungsgrund sind solche Ergebnisse natürlich absolut nicht“, unterstreicht der Psychologe. Die Effekte seien kurzfristig, ausgelöst durch speziell geschulte Hunde. Sie bilden jedoch eine erste Idee für mögliche positive Effekte von Tieren im Lernkontext ab. Aus Wohlfarths Erfahrung ist der soziale Charakter der Tiere meist einer der entscheidenden Gründe für Studierende, sich für einen Kauf zu entscheiden. Denn gerade Hunde werden von Menschen in der Regel als festes Gegenüber angesehen. Und die positive Wirkung von Tieren auf die seelische Entwicklung bestreite längst niemand mehr.

Doch weil Studierende oft knapp bei Kasse sind, nicht immer die notwendige Zeit haben und Tierverbot in vielen Wohnungen besteht, sind sie eher selten mit Haustieren anzutreffen. Es gibt für Studierende, die sich einem eigenen Tier nicht verpflichten möchten, aber auch unverbindlichere Alternativen: Ob Gassi gehen mit Tierheimhunden oder Pferdepartnerschaften.

Studienalltag und Haustier im Audio

Mit dem Studium beginnt für die meisten Studierenden ein komplett neuer Lebensabschnitt.

Neben Familie und Heimat lässt man in manchen Fällen sogar sein Haustier zurück.
Ist das Studium tatsächlich eine haustierfreie Zone oder wie vertragen sich Studienalltag und Haustier.

Info

Vielen Dank an probono, die für uns die juristische Sachlage untersucht und erklärt haben. Probono ist ein gemeinnütziger Verein von Studierenden der Rechtswissenschaften an der Uni Freiburg, der anderen Studierenden kostenlose Rechtsberatung anbietet. Mehr dazu findet ihr auf der Website des Vereins.

Mehr Infos zur Kaninchenhaltung im Mietrecht findet ihr hier: www.mietrecht.org/tierhaltung

Der Tierschutzverein Freiburg bietet regelmäßig einen Gassi-Geh-Führerschein an: www.tierschutzverein-freiburg.de

Rechtliche Grundlagen zur Tierhaltung in Mietwohnungen hat das Mietrechtportal mietrecht.org aufgearbeitet.

Eine Gemeinschaftsproduktion von Denise Nadler, Miriam Schiweck, Teresa Toth, Hinako Yukawa und Anja Krawiec (Foto) im Rahmen des Seminars „Einführung in den crossmedialen Journalismus“ für Studierende der Medienkulturwissenschaft.

Seminarleitung, Redaktion: Silvia Cavallucci, Ragna Plaehn, Horst Hildbrand.

Mitarbeit bei der rechtlichen Abklärung mit probono: Johanna Skowronski

Veröffentlicht am 12. April 2018

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