Senat, Fakultät und StuRa

Senat, Fakultät und StuRa

Am 19. Juni 2018 finden die diesjährigen Universitäts- und StuRa-Wahlen von 9 bis 18 Uhr statt. Keine Ahnung was der Senat überhaupt ist, welcher Fakultät du angehörst und wer in den Studierendenrat gewählt wird? uniCROSS hat die wichtigsten Infos gesammelt.

Universitätswahlen

Bei den Universitätswahlen werden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter für den Senat und die Fakultätsräte gewählt.

Der Senat

Dem Senat der Hochschule gehören Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane und Dekaninnen der Fakultäten an. Außerdem gibt es gewählte Mitglieder, unter anderem vier Studierende die im Juni für ein Jahr neu gewählt werden.

Die Senatsmitglieder treffen sich einmal im Monat und entscheiden unter anderem über Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium. Sie sind zum Beispiel für Prüfungsordnungen zuständig. Gemeinsam mit dem Universitätsrat wählt der Senat außerdem die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder. Da die Studierenden im Senat deutlich in der Minderheit sind, ist es von Vorteil, wenn durchsetzungsstarke Personen in den Senat gewählt werden.

Alle Wählerinnen und Wähler haben vier Stimmen für die Senatswahl. Es dürfen bis zu zwei Stimmen auf einen Kandidierenden abgegeben werden. Es müssen aber auch nicht alle vier Stimmen vergeben werden. Wer also nur einen Kandidaten gut findet, kann diesem eine oder zwei Stimmen geben und die anderen zwei einfach weglassen.

Die Fakultätsräte

In jedem Fakultätsrat sitzen neben gewählten Studierenden zum Beispiel auch Professoren und Professorinnen, Dekanat und Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes. Je nach Fakultät werden fünf oder sechs Studierende gewählt.

Die Fakultäten entscheiden zum Beispiel über die Neueinrichtung oder Schließung von Studiengängen. Die Wahlfakultät, der Studierende angehören und in der sie abstimmen können, wird bei der Immatrikulation durch das erste Hauptfach bestimmt. Das ist das Hauptfach, das auf der Immatrikulationsbescheinigung als erstes aufgelistet ist. Wer lieber einer anderen Fakultät angehören möchte, kann das mit einem Formular beantragen.

Abstimmen kann man bei der Wahl zum Fakultätsrat nur für die eigene Fakultät. Man hat so viele Stimmen wie Vertreter der jeweiligen Fakultät, also fünf oder sechs.

 

Wahlen zum Studierendenrat

Im StuRa werden am 19. Juni 2018 die Fachbereichsvertretung und die Initiativen gewählt.

Fachbereichsvertretung

Der Fachbereich, für den Studierende wahlberechtigt sind, bestimmt sich nach der Wahlfakultät. Es gibt die Möglichkeit dem Fachbereich dem man zugeordnet wurde zu wechseln. Für einen Fachbereich kandidieren darf nur, wer diesem auch angehört.

Bei der Wahl für die Fachbereichsvertretung haben Studierende eine Stimme, mit der sie für die Vertretung in ihrem eigenen Fachbereich abstimmen können.

Initiativen

Die Initiativen vertreten bestimmte Interessen im Studierendenrat. Einige stehen Parteien nahe, aber auch andere, parteilose Initiativen sind dabei. Momentan sind zum Beispiel folgende Initiativen vertreten: Juso-Hochschulgruppe, Bierrechte Uni Freiburg, Asoziales Netzwerk und Die Linke. SDS Freiburg. Die Sitzungen des StuRa sind zwar öffentlich und alle können Themenvorschläge einbringen, stimmberechtigt sind aber nur die Fachbereichsvertretung und die Initiativen.

Bei der Wahl für die Initiativabgeordneten haben alle Studierenden zehn Stimmen, die beliebig verteilt (panaschiert) oder auch auf einzelne Initiativen angehäuft (kumuliert) werden dürfen.

Info zu den Universitäts- und StuRa-Wahlen 

Wann: 19. Juni 2018 von 9 bis 18 Uhr

Wo: In welchem Wahlraum ihr abstimmen könnt, richtet sich bei den Uniwahlen nach der Fakultät, bei den StuRa-Wahlen nach dem Fachbereich. Meistens könnt ihr für beide Wahlen im gleichen Raum abstimmen.
Die Liste der Wahlräume für die Uniwahlen als pdf findet ihr hier.
Die Liste der Wahlräume für die StuRa-Wahlen gibt’s hier.
Da sich bei den Wahlräumen noch Änderungen ergeben können, findet ihr die aktuellsten Infos immer auf der Wahlplattform der Uni Freiburg und der Website des StuRa.

Eure Wahlfakultät könnt ihr noch bis zum 16.5.2018 ändern. Das Antragsformular findet ihr hier als pdf.

Der Wechsel des Fachbereichs muss separat beim StuRa beantragt werden. Das Antragsformular gibt’s hier als pdf. Hier geht die Frist bis zum 29.5.2018.

Das Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler für die Universitätswahlen liegt vom 9. bis 16.5.2018 im Wahlamt (Rektorat, Fahnenbergplatz, 5. OG, Raum 05 024) während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Bis zum 16.5.2018 können im Verzeichnis noch Berichtigungen oder Ergänzungen beantragt werden. Das Antragsformular hierfür ist das gleiche wie das für den Wechsel der Wahlfakultät.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis des StuRa kann während der Auslegungsfrist vom 15. – 29.5.2018 um 14 Uhr berichtigt oder ergänzt werden. Den Antrag auf Berichtigung des Verzeichnisses findet ihr hier als pdf.

Abgabeschluss für Wahlvorschläge für die Universitätswahlen ist Dienstag, 22.5.2018, um 15 Uhr. Das Wahlvorschlagsformular das dafür verwendet werden muss, ist im Wahlamt erhältlich und steht außerdem zum Download auf der Wahlplattform der Universität bereit. Auf der Wahlplattform finden sich auch alle weiteren wichtigen Informationen zu den Universitätswahlen 2018.

Mehr Infos zur StuRa-Wahl gibt’s auf der Website des StuRa. Hier findet ihr auch Formulare zur Abgabe von Wahlvorschlägen und Fristen.

Auf der Facebook-Seite der Uni Freiburg gibt es ein Video zu den Uniwahlen.

Foto: Nina Kramer
Veröffentlicht am 15. Mai 2018

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