Studiknigge: #mensagesetz

Studiknigge: #mensagesetz

Ob moralisch verwerflich oder schlicht unhöflich – Studierende müssen sich ab und an die Frage stellen, was im Unialltag okay ist und was gar nicht geht. Ein Meinungsbild von uniCROSS-Mitgliedern, Expertinnen und Experten.

Die Meinung von acht Studierenden und was Expertinnen und Experten sagen

1. Wie schreibe ich einen Prof in einer E-Mail an?

Erste E-Mail: „Prof. Dr. undsoweiter“, ab der ersten Antwort vom Prof die Lässigkeit oder Formalität der Antwort anpassen.

Wenn ich einen Prof anschreibe, ist meine erste Mail immer erst sehr förmlich. Also zum Beispiel „Sehr geehrter Prof. Dr. XY“. Wenn ich dann merke, dass nur ein „Hallo“ zurück kommt dann, antworte ich auch mit einem „Hallo“.

„Sehr geehrter Prof. XY“ bzw. „Sehr geehrte Prof. XY“.

Mit „sehr geehrte Frau …” und nachdem die Person dann geantwortet hat kopiere ich ihre Ansprechweise.

Wenn man den Prof kennt, dann mit „Lieber Herr oder Frau …“. Die Profs machen das ja eigentlich auch immer, also zumindest meine.

Mit Herr/Frau (wenn ich das erste Mal schreibe, suche ich meist noch den Doktortitel etc. raus).

 Yo Herr S.

Das sagt Silvia Cavallucci, Redaktionsleiterin von uniONLINE:

Besonders, wenn ich das erste Mal schreibe: Höflich und immer mit Namen und Titel (höchster Titel reicht: Sehr geehrter Herr Professor Maier / Sehr geehrte Frau Professorin Meyr). Nach der ersten Antwort kann ich die Anrede des Schreibenden übernehmen. Bei Namen lieber nachschauen, wenn unklar ist, wie sich die Person schreibt. Tipp: In der Betreffzeile das Anliegen aussagekräftig formulieren.

 

2. Gebe ich den Profs zu Beginn einer Sprechstunde die Hand?

Jaaa.

Ja, das würde ich auf jeden Fall immer machen.

Normalerweise nicht. Es sei denn wir kennen uns besser und die Situation passt.

Ja, ich gebe jedem die Hand.

Nein.

Kommt auf den Prof an – bei manchen schon, bei manchen merkt man allerdings, wenn sie die Hand nicht schütteln wollen. Also unbedingt auf die Körperhaltung achten.

Ja, das ist einfach höflich und wird meist sogar vom Prof initiiert.

Das gute alte High Five tut es auch. 

Das sagt Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre:

  Wenn sie mir nicht die Hand geben, dann nicht.


3. Darf man Hiwis duzen?

Kommt drauf an, wie alt sie sind und ob sie den Eindruck machen, dass sie gesiezt werden möchten.

Ich persönlich finde das in Ordnung. Wenn man nicht damit einverstanden ist sollte man das aber immer kommunizieren.

Wenn ich ihn nicht kenne: Nein.

Ja. (Vier Redaktionsmitglieder gaben diese Antwort*)

Wenn man sich da unsicher ist, kann man ja mit einem „Sie“ anfangen. Über ein „Du“ hat sich bei mir aber auch noch keiner beschwert.

Das sagt Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre:

  Hiwis sind in der Regel Studierende, daher: Ja.


4. Mit wie vielen Minuten Verspätung darf ich noch in eine Vorlesung kommen?

Schwierig. 15-20 Minuten sind schon grenzwertig.

Ich bin auch schon zehn Minuten bevor eine Vorlesung vorbei war gekommen, da ich einen anderen Termin hatte. Es ist natürlich gerade bei einer kleineren Vorlesung störend und unhöflich. Trotzdem finde ich, dass man Menschen, die Schwierigkeiten mit der Pünktlichkeit haben, auch akzeptieren sollte.

Das impliziert, es wäre generell OK zu spät in eine Vorlesung zu kommen. Ich würde sagen: Null Minuten. Wenn ich zu spät komme, auch wenn nur wenige Minuten, entschuldige ich mich bei der Lehrperson für mein Zuspätkommen.

Mit schlechtem Gewissen auch noch nach 80 Minuten.

Kommt auf die Größe und den Störfaktor an, bei kleinen Seminaren ca. 15 Minuten, bei großen Hörsälen ist es unauffälliger und daher eher egal.

Ich würde sagen, ab einer halben Stunde braucht man eigentlich nicht mehr hingehen.

Das kommt auf die Kulanz der Dozent*innen an. Aber wenn die Vorlesung schon halb vorbei ist, würde ich lieber zuhause bleiben. Eine Viertelstunde wird meistens kommentarlos akzeptiert, aber irgendwann wird es halt unhöflich. Ich denke, dass es tatsächlich schlimmer ist, oft ein bisschen zu spät zu kommen als einmal sehr spät.

Du kannst auch einfach überhaupt nicht kommen.

Das sagt Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre:

Wenn auf größtmögliche Störungsfreiheit (Tür leise öffnen und schließen, einen türnahen Sitzplatz wählen) geachtet wird, jederzeit. Diese Meinung wird allerdings nicht von allen Professorinnen und Professoren geteilt.


5. Ist es okay einen Platz in der UB zu reservieren?

Nopee.

Für eine gewisse Zeit (maximal eine Dreiviertelstunde) ist es in Ordnung.

Nein. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Mit der Parkuhr für eine Stunde schon.

Nein, aber so lange alle das so machen leider oft nötig.

Ja, warum denn nicht? Juristen haben doch auch ihre vorreservierten Plätze.

Habe ich noch nie gemacht. Wenn man für einen Freund reserviert, der in zehn Minuten kommt, ist das für mich nachvollziehbar. Wird der Platz länger nicht genutzt, ist eine Reservierung eher gemein anderen Platzsuchenden gegenüber.

Nein! Wir sind ja nicht an irgendeinem Pool auf Mallorca.

Das sagt Dr. Ralf Ohlhoff, Leiter des Dezernats Benutzung und Informationsdienste der UB:

Nein, ein Reservieren von Arbeitsplätzen in der UB ist grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings darf man sich von seinem Arbeitsplatz im Lesesaal unter bestimmten Voraussetzungen entfernen, ohne ihn räumen zu müssen. Man legt zu diesem Zweck eine Pausenuhr auf den Tisch und stellt die aktuelle Uhrzeit ein. Nun hat man maximal eine Stunde Zeit zum Pause machen, Kaffeetrinken, Mittagessen usw. Im Parlatorium muss der Arbeitsplatz bei Abwesenheit geräumt werden.

 

6. Darf ich einen belegten Platz in der UB freiräumen?

Nur, wenn die berühmte Platzkarte drauf liegt, sonst könnte die Person ja auch nur kurz weg sein.

Keine Ahnung.

Wenn die „Parkuhr“ abgelaufen ist: Ja. (Zwei Redaktionsmitglieder gaben diese Antwort*)

Theoretisch ja, praktisch versucht es jeder zu vermeiden. Also eher Nein.

Theoretisch darf man das, glaube ich, ist aber in der Praxis assi hoch 10. Wenn die Uhr allerdings seit Stunden abgelaufen ist und man wirklich nichts anderes findet, kann man sich ja auf den Platz setzen und mit der Person später reden.

Ja.

Ich würde eventuelle Sitznachbarn nach dem Verbleib der Person fragen und je nach Antwort dann individuell entscheiden, was sinnvoll ist.

Das sagt Dr. Ralf Ohlhoff, Leiter des Dezernats Benutzung und Informationsdienste der UB:

Findet man einen mit Arbeitsmaterialien belegten Arbeitsplatz im Lesesaal, prüft man anhand der Pausenuhr, ob der Nutzer, die Nutzerin des Platzes noch nicht länger als eine Stunde abwesend ist. Andernfalls dürfen die Arbeitsmaterialien an die Seite geschoben und der Platz besetzt werden. Mit Arbeitsmaterialien belegte Plätze ohne Pausenuhr dürfen nach angemessener Frist ebenfalls freigeräumt werden.

 

7. Darf ich mich in der Schlange vor der Mensa weiter vorn bei meinen Freunden einreihen?

Oh ja! #mensagesetz

Ja.

Im Prinzip ja. Allerdings sollte es nicht ausgenutzt werden. Wenn jetzt fünf Freunde in der Schlange stehen und ein weiterer kommt dazu, sagt keiner was. Wenn aber einer in der Schlange steht und 5 drängeln sich zu ihm rein, dann ist das unverschämt.

Ja.

Als einzelne Person oder zu zweit ja, als Gruppe ab drei Personen, nein!

Wenn man keine 10er-Gruppe ist, ist das schon ok.

Soweit ich weiß, wird das häufig praktiziert. Ja es ist ein wenig unhöflich, aber jeder andere würde es wohl auch so machen, also ist es allgemein eher akzeptiert. Mal hat man Glück, mal eben nicht. Wenn die Freunde sehr weit weg sind, kann man sich ja auch für die faire Variante entscheiden.

Nur wenn du wirklich sehr hungrig bist.

Das sagt Renate Heyberger, Stellvertretende Geschäftsführerin des Studierendenwerks Freiburg:

Tja, das ist eine interessante Frage. Die stellt sich ja nicht nur in der Mensaschlange, sondern auch an der Kinokasse oder an der Bushaltestelle. Sich vorzudrängeln ist ja generell eher eine Unsitte und in manchen Ländern, wie zum Beispiel in England, undenkbar. Ich finde, es ist einfach eine Frage der Höflichkeit, dass man auf diejenigen, die geduldig anstehen, Rücksicht nimmt und nicht rumtrickst, um sich selbst in die bessere Position zu bringen. Wenn man unbedingt mit seinen Freunden zusammen essen möchte, wäre es aus dieser Perspektive eher eine Lösung, wenn sich alle zusammen hinten anstellen würden.

 

8. Wie oft darf ich Nachschlag nehmen?

Wer es ernsthaft schafft, mehr als einen Nachschlag zu essen, der hat sich den auch verdient. Allerdings nur, wenn auch aufgegessen wird.

Keine Ahnung.

Bis ich satt bin? Ist bei den großen Portionen in der Mensa aber selten. Heute erst wieder die Hälfte meines Essens an Bänderer abgegeben, weil ich satt war.

Theoretisch auch öfters, aber hat jemand so viel Hunger?

Einmal, sagt die Mensa. Aber ich glaube niemand ist böse, wenn jemand mehrmals geht.

Jeder wie er will.

Einmal. Aber das sollte sich sowieso mit der Zeit einpendeln. Mal nimmt man nur eine Portion, selten ist der Hunger so gewaltig, dass ein zweiter Nachschlag her muss. Aber mit einem zweiten Nachschlag wäre ich dann etwas sparsamer, vor allem, wenn man sowieso schon satt ist.

Einmal. Die Portionen in der Mensa sind wirklich groß.

Das sagt Renate Heyberger, Stellvertretende Geschäftsführerin des Studierendenwerks Freiburg:

Der Nachschlag ist dazu gedacht, dass man sich einmal nachholt, wenn man noch Hunger hat.

 

9. Darf ich mein Fahrrad in fünfter Reihe vor der UB parken (vor allem, wenn ich in Eile bin)?

Uncool.

In dem Fall finde ich, sollte man sich die Zeit nehmen. Denn es ist für andere sehr ärgerlich.

Eile ist kein zulässiges Argument für fahrlässiges Parken. Wenn soviel Fahrräder da stehen, dass ich als Fußgänger gezwungen bin auf der Straße zu laufen, ist es definitiv zu viel. Rücksichtsvolles Parken ist Voraussetzung. Dann auch gerne in 7. oder 18. Reihe.

Nee, nur im Notfall.

Nein.

Fahrrad fahren (und alles was damit zu tun hat) ist in Freiburg ein gesetzloser Raum.

Klar, die anderen können das Fahrrad dann ja umstellen (andererseits, wenn es mir selbst passieren würde, würde es mich schon nerven – gerade wenn man in Eile ist).

Das ist keine Sache der Höflichkeit, soweit ich weiß, gibt es da feste Richtlinien, an die man sich halten muss. Im Notfall muss der „Falschparker“ haften und das kann teuer werden und anderen Personen schaden.

Wichtig ist vor allem, unter keinen Umständen in den Fluchtwegen zu parken. Das erklärt Jürgen Steck, der Leiter des Arbeitskreis “Nachhaltige Universität”, in einem ausführlichen Interview.

 

10. Wie viele Erstitüten darf ich nehmen?

Eine. (Zwei Redaktionsmitglieder gaben diese Antwort*)

Solange man fragt und sich die Tüten nicht einfach nimmt, kann man meiner Meinung nach auf jeden Fall nach ein oder zwei zusätzlichen Tüten fragen.

Eine für mich. Und eine für meinen Kumpel, eine für Mama, eine für Papa, eine für Oma… Ne, Scherz. Ich nehm wirklich nur eine. Andere wollen ja auch eine.

Für Freunde darf man welche mitnehmen.

Pro Person eine Tüte, man darf aber jemandem eine mitbringen, wenn man sie dann auch wirklich abgibt. #karma

Eine. Vielleicht zwei, wenn ein Freund krank ist. Alles andere ist einfach gierig. Und es wäre schade einer derjenigen zu sein, die wegen so etwas keine Tüte mehr bekommen können.

So viele wie du tragen kannst.

Hinweis: *Insgesamt haben acht studentische Redaktionsmitglieder sowie vier Expertinnen und Experten diese Fragen beantwortet.

Fotos: Felicia Herr
Autoren:
Veröffentlicht am 27. März 2019

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