Uni verschiebt Semesterstart

Uni verschiebt Semesterstart

Der Vorlesungszeitraum im SoSe 2020 wird aufgrund der Corona-Epidemie erst am 11. Mai 2020 beginnen. Das Rektorat teilt mit, dass der Studienbetrieb vom 11. Mai bis zum 31. Juli 2020 in vollem Umfang stattfinden soll. Die Zeit vom 20. April bis 8. Mai 2020 diene dazu, ausgefallene Prüfungen nachzuholen und schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen abzuschließen.

Mit der Entscheidung, den Beginn der Vorlesungszeit auf den 11. Mai 2020 zu legen, reagiere die Uni auf die Unterbrechung des Studienbetriebs vom 16. März bis zum 19. April 2020, die mittels einer Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgegeben wurde.

Die Aufnahme des Studienbetriebs zum 20. April 2020 steht unter dem Vorbehalt, dass die sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. „Es ist unser Ziel, dass alle Studierenden ihre Studienleistungen im Sommersemester 2020 erbringen können und dass die Studierbarkeit unserer Studiengänge gewährleistet ist. Dafür werden wir alle Anstrengungen unternehmen und tun, was in unseren Möglichkeiten und Kräften liegt“, erklärt Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

Schon zuvor hatte das Rektorat beschlossen, bestehende Abgabefristen für schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie Abschlussarbeiten zu verlängern.

Zugleich besteht die Möglichkeit, schon am 20. April bedarfsgerecht mit Lehrveranstaltungen des Sommersemesters zu beginnen. Der spätere Beginn des Vorlesungszeitraums wird teilweise kompensiert, indem die lehrfreie Exkursionswoche nach Pfingsten vom 2. bis zum 5. Juni 2020 entfällt und der Vorlesungsbetrieb eine Woche später endet – also am 31. Juli 2020. Der Vorlesungszeitraum wird damit insgesamt um eine Woche verkürzt.

Die Studien- und Prüfungsordnungen sollen mit Blick auf die Corona-Epidemie soweit notwendig temporär flexibilisiert werden. Zudem will sich das Rektorat dafür einsetzen, dass bei Studierenden, die aufgrund der Corona-Epidemie das Studium im Sommersemester 2020 nicht fortsetzen können, vor allem im Hinblick auf die Förderungshöchstdauer für BAföG keine Anrechnung als Hochschul- oder Fachsemester erfolgt.

Quelle: Pressemitteilung der Uni Freiburg vom 26.3.2020

Weitere Informationen der Uni Freiburg zum Corona-Virus:
https://www.uni-freiburg.de/universitaet/corona

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Foto: Uni Freiburg / Peter Mesenholl
Veröffentlicht am 26. März 2020

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