Gebeine bei einer Exhumation von Opfern des Genozids bei Srebrenica. Massengrab bei Budak in der Nähe des Potocari Memorial Center, 11.07.2007, Fotografin: Jasmin Agovic Gebeine bei einer Exhumation von Opfern des Genozids bei Srebrenica. Massengrab bei Budak in der Nähe des Potocari Memorial Center, 11.07.2007, Fotografin: Jasmin Agovic

Mord Folter Terror

Völker.Straf.GeRecht?

Mord Folter Terror

Völker.Straf.GeRecht?

Mord Folter Terror

Völker.
Straf.
GeRecht?

Es ist Winter: 266 Zivilisten und Verwundete warten in einem Krankenhaus. Es sind Widerstandskämpfer. Sie haben sich ergeben und warten auf sicheres Geleit aus dem Kriegsgebiet. Soldaten kommen, sie bringen die Zivilisten zu einer Baracke. Nach stundenlanger Folter erschießen die Soldaten alle Gefangenen.

Zwei Mannschaften spielen Fußball auf einem Parkplatz, mitten in einem Wohnviertel. Plötzlich fliegen zwei Geschosse in die Menge. Mehr als 10 Kinder und Eltern werden getötet, ungefähr 100 verwundet.

Tausende Menschen sind monatelang gefangen. Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, Zwangsarbeit. Ohne genügend Wasser, Essen und angemessene Sanitäreinrichtungen. Das Ziel der Täter: körperliche und mentale Zerstörung.

Es ist Winter: 266 Zivilisten und Verwundete warten in einem Krankenhaus. Es sind Widerstandskämpfer. Sie haben sich ergeben und warten auf sicheres Geleit aus dem Kriegsgebiet. Soldaten kommen, sie bringen die Zivilisten zu einer Baracke. Nach stundenlanger Folter erschießen die Soldaten alle Gefangenen.

Zwei Mannschaften spielen Fußball auf einem Parkplatz, mitten in einem Wohnviertel. Plötzlich fliegen zwei Geschosse in die Menge. Mehr als 10 Kinder und Eltern werden getötet, ungefähr 100 verwundet.

Tausende Menschen sind monatelang gefangen. Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, Zwangsarbeit. Ohne genügend Wasser, Essen und angemessene Sanitäreinrichtungen. Das Ziel der Täter: körperliche und mentale Zerstörung.

Diese grausamen Verbrechen sind passiert. Kaum 1000 Kilometer von diesem Bildschirm entfernt. Vor etwa 20 Jahren, während das ehemalige Jugoslawien zerfiel. Diese Sätze stammen aus den Anklageschriften gegen drei Männer:
Slobodan Milošević, Radovan Karadžić und Ratko Mladić.

Kein Einzelfall

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen. Die Karte zeigt nur eine kleine Auswahl. Gewalttaten gegen ganze Bevölkerungsgruppen gibt es immer und immer wieder auf der ganzen Welt – auch heute.

Oft sind die Verbrecher einflussreiche Politiker. In vielen betroffenen Ländern herrschen Krieg und Ausnahmezustand. Wer verfolgt solche Taten und wer ermittelt? Die nationale Polizei ist in solchen Extremsituationen dazu nicht fähig. Andere Länder müssen gemeinsam solche Straftaten aufklären und die Täter verurteilen, und das weltweit. Grundlage dafür ist das internationale Völkerstrafrecht.

Täter, Opfer und „gerechte Strafe“

Bei den Nürnberger Prozessen im November 1945 werden erstmals staatlich organisierte Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gebracht. Das Rote Kreuz spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung des Völkerstrafrechts.

Vom Völkerstrafrecht verfolgte Taten sind gegen „nationale, religiöse, rassische oder ethnische” Gruppen motiviert, so sieht es die UN-Charta vor. Nicht Staaten werden verfolgt, sondern Einzelpersonen oder Einzelpersonen einer Gruppe.

Wer hält sich daran?

Zunächst müssen mindestens zwei Regierungen von Staaten einen Vertrag aushandeln und ihn auch unterzeichnen. Danach müssen sie den Inhalt des Vertrags im eigenen Land auch umsetzen. Nur dann kann ein Internationaler Strafgerichtshof über Staatsgrenzen hinweg tätig werden. 1998 wurde ein solcher Vertrag von 139 Staaten unterzeichnet – nicht alle aber sehen ihn auch als bindend an. Sieben Staaten sind sogar nach der Unterzeichnung aus dem Vertrag ausgetreten, darunter Weltmächte, zuletzt Russland im November 2016.

Mit ihrer Unterschrift stellen Staatschefs lediglich fest, dass sie sich über die Inhalte des Vertrags einig sind, mehr nicht. Hält sich ein Staat an den Vertrag, unterstützt er im Falle einer völkerrechtlichen Straftat die Ermittlungen im eigenen Land.

Die Flaggen der Länder, die sich an den Völkerrechtlichen Vertrag halten.
Die Flaggen der Länder, die den Völkerrechtlichen Vertrag lediglich unterzeichnet haben.
Die Flaggen der Länder, die aus dem Völkerrechtlichen Vertrag ausgetreten sind oder ihre Unterschrift zurückgezogen haben.

Halten sich daran

Die Flaggen der Länder, die sich an den Völkerrechtlichen Vertrag halten.

Lediglich unterzeichnet

Die Flaggen der Länder, die den Völkerrechtlichen Vertrag lediglich unterzeichnet haben.

Ausgetreten oder Unterschrift zurückgezogen

Die Flaggen der Länder, die aus dem Völkerrechtlichen Vertrag ausgetreten sind oder ihre Unterschrift zurückgezogen haben.

Ein Prozess beginnt

Slowenien erklärt im Mai 1991 als erstes Land seine Unabhängigkeit von Jugoslawien. Zwei Monate später kommt es zum Krieg. 1993 entscheidet der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Die Verbrechen in den Jugoslawienkriegen müssen verfolgt werden.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) nimmt im November 1993 in Den Haag seine Arbeit auf.

24 Jahre später wird für November 2017 das letzte Urteil erwartet. Hildegard Uertz-Retzlaff hat fast ein Drittel ihrer bisherigen Lebenszeit in Den Haag verbracht. Am ICTY war sie über zwanzig Jahre lang Vertreterin der Anklage.

Die Täter

Die Täter

Porträtaufnahme Radovan Karadžić Radovan Karadžić

Erste Anklage: 25.7.1995
Urteil: 24.3.2016*

  • Angeklagt in 12 Fällen wegen Beteiligung an:

  • Verfolgung, Vernichtung, Mord, Deportation, unmenschliche Handlungen, Terror, Angriffe auf Zivilisten und Geiselnahme, Völkermord

Haftstrafe: 40 Jahre

   *am 20.3.2019 zu lebenslanger Haft verurteilt
   (Änderung der Redaktion, März 2019)
Porträtaufnahme Ratko Mladić Ratko Mladić

Erste Anklage: 25.7.1995
Urteil: 22.11.2017*

  • Angeklagt in 11 Fällen wegen Beteiligung an:

  • Verfolgung, Vernichtung, Mord, Deportation, unmenschliche Handlungen, Terror, Angriffe auf Zivilisten und Geiselnahme, Völkermord

Haftstrafe: Lebenslang

   *am 22.11.2017 zu lebenslanger Haft verurteilt
   (Änderung der Redaktion, Januar 2018)
Porträtaufnahme Slobodan Milošević Slobodan Milošević

Erste Anklage: 27.5.1999
Prozessabbruch 2006

  • Angeklagt in 66 Fällen wegen Beteiligung an:

  • Deportation, Unterdrückung, Terror und Gewalt, Zerstörung historischer und heiliger Orte, Verhinderung von humanitärer und medizinischer Versorgung, Völkermord

Haftstrafe: Keine, verstorben

Moment mal: 40 Jahre Gefängnis? Sonst nichts? Für Völkermord?!

Moment mal: 40 Jahre Gefängnis? Sonst nichts? Für Völkermord?!

266 Zivilisten und Verwundete warten in einem Krankenhaus. Sie haben sich ergeben und warten auf sicheres Geleit aus dem Kriegsgebiet. Soldaten kommen, sie bringen die Zivilisten zu einer Baracke. Nach stundenlanger Folter erschießen die Soldaten alle Gefangenen.

Für den Auftraggeber dieses Verbrechens sollen 40 Jahre Haft eine gerechte Strafe sein?
Und was ist eigentlich mit den Opfern und ihren Angehörigen?

Porträtaufnahme von Hannah Habenicht, Studentin der Universität Freiburg (Stand: 2017)
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Hannah Habenichtclose

Studiert Liberal Arts and Sciences

„Normalerweise würde man lebenslänglich für ein Menschenleben kriegen, und 8 000 facher Mord, das wären dann dementsprechend mindestens 32 000 Jahre Haft.“

Porträtaufnahme von Prof. Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts und
										Leiter der kriminologischen Abteilung in Freiburg
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Prof. Hans-Jörg Albrechtclose

Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg

„Die Frage der Wiedergutmachung des Unrechts kann das Strafgericht natürlich nicht richtig aufarbeiten. Opfer spielen eine eher randständige Rolle, sie werden als Zeugen, als Beweismittel benötigt.”

Porträtaufnahme von Hildegard Uertz-Retzlaff, ehemalige Vertreterin der Anklage am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
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Hildegard Uertz-Retzlaffclose

Ehemalige Vertreterin der Anklage am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

„Das Gericht hat die Aufgabe, einen Prozess zu führen und die Opfer zu schützen. Natürlich auch noch nach dem Prozess. Wenn ein Zeuge zum Beispiel nicht mehr in sein Heimatdorf zurückkehren kann, kann man ihn auch umsiedeln.“

Porträtaufnahme von Prof. Jan Ilhan Kizilhan, Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am Institut für Psychologie der Universität Freiburg
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Prof. Jan Ilhan Kizilhanclose

Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am Institut für Psychologie der Universität Freiburg

„Wird diesen Menschen, die Opfer von Terror waren, die über Monate in Geiselhaft waren, vergewaltigt wurden, gefoltert wurden, damit geholfen, dass der Täter nun eine Strafe bekommt?“

Porträtaufnahme von Hannah Habenicht, Studentin der Universität Freiburg (Stand: 2017)
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Studiert Liberal Arts and Sciences

„Normalerweise würde man lebenslänglich für ein Menschenleben kriegen, und 8 000 facher Mord, das wären dann dementsprechend mindestens 32 000 Jahre Haft.“

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								Leiter der kriminologischen Abteilung in Freiburg
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„Die Frage der Wiedergutmachung des Unrechts kann das Strafgericht natürlich nicht richtig aufarbeiten. Opfer spielen eine eher randständige Rolle, sie werden als Zeugen, als Beweismittel benötigt.”

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Ehemalige Vertreterin der Anklage am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

„Das Gericht hat die Aufgabe, einen Prozess zu führen und die Opfer zu schützen. Natürlich auch noch nach dem Prozess. Wenn ein Zeuge zum Beispiel nicht mehr in sein Heimatdorf zurückkehren kann, kann man ihn auch umsiedeln.“

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„Wird diesen Menschen, die Opfer von Terror waren, die über Monate in Geiselhaft waren, vergewaltigt wurden, gefoltert wurden, damit geholfen, dass der Täter nun eine Strafe bekommt?“

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Hannah Habenicht

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„Normalerweise würde man lebenslänglich für ein Menschenleben kriegen, und 8 000 facher Mord, das wären dann dementsprechend mindestens 32 000 Jahre Haft.“

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										Leiter der kriminologischen Abteilung in Freiburg
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Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg

„Die Frage der Wiedergutmachung des Unrechts kann das Strafgericht natürlich nicht richtig aufarbeiten. Opfer spielen eine eher randständige Rolle, sie werden als Zeugen, als Beweismittel benötigt.”

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Ehemalige Vertreterin der Anklage am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

„Das Gericht hat die Aufgabe, einen Prozess zu führen und die Opfer zu schützen. Natürlich auch noch nach dem Prozess. Wenn ein Zeuge zum Beispiel nicht mehr in sein Heimatdorf zurückkehren kann, kann man ihn auch umsiedeln.“

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Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am Institut für Psychologie der Universität Freiburg

„Wird diesen Menschen, die Opfer von Terror waren, die über Monate in Geiselhaft waren, vergewaltigt wurden, gefoltert wurden, damit geholfen, dass der Täter nun eine Strafe bekommt?“

Wie sehen das Studierende der Universität Freiburg?

Ist Strafe denn das Wichtigste, nachdem solche unglaublichen Verbrechen geschehen sind?
Muss man nicht besonders auf die Überlebenden zugehen?
Kann die Arbeit der internationalen Gemeinschaft nach der Verhaftung und Verurteilung der Täter beendet sein?
Braucht es für eine friedliche Zukunft einer Gesellschaft nicht mehr als Richter und Gefängnisse?

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als Thema in Freiburg

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als Thema in Freiburg

Schauspielerin Katja Riemann und Schauspieler August Zirner stehen im November 2016 auf der Bühne des Theaters Freiburg. Sie halten eine szenische Lesung über das Völkerstrafrecht.

Zudem sitzen Experten auf dem Podium. Eingeladen hat das Max-Planck-Institut (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht.

Zudem sitzen Experten auf dem Podium. Eingeladen hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Die Frage bleibt: Was braucht es außer einer Strafe für eine friedliche Zukunft?

Die Frage bleibt: Was braucht es außer einer Strafe für eine friedliche Zukunft?

Porträtaufnahme von Hildegard Uertz-Retzlaff, ehemalige Vertreterin der Anklage am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
Hildegard Uertz-Retzlaff,
ehem. ICTY
Porträtaufnahme von Prof. Albin Eser, Emeritierter Direktor, Professor emeritus für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsvergleichung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
Prof. Albin Eser,
ehem. Richter am ICTY
Porträtaufnahme von Prof. Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und Leiter der kriminologischen Abteilung in Freiburg
Prof. Hans-Jörg Albrecht,
Direktor MPI
Porträtaufnahme von Prof. Jan Ilhan Kizilhan, Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am Institut für Psychologie der Universität Freiburg
Prof. Jan Kizilhan,
Universität Freiburg
Pressebild der Schauspielerin Katja Riemann
Katja Riemann,
Schauspielerin
Porträtaufnahme des Schauspielers August Zirner
August Zirner,
Schauspieler
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Über fünf Monate lang haben sich 15 Studierende der uniCROSS-Redaktionen mit den Entwicklungen und Auswirkungen des Völkerstrafrechts befasst. Zahlreiche Gespräche mit Richtern, Staatsanwälten, Historikern und Psychologen erbrachten unterschiedliche Perspektiven. Die Studierenden haben die Hintergründe großer völkerstrafrechtlicher Fälle recherchiert und bis spät in die Nacht Diskussionen über die Umsetzung dieses Projekts geführt.

Und das ist das Fazit:

Stell dir eine Welt vor …

Stell dir eine Welt vor …

Jeder Mensch hat genug Brot, Reis und Hirse. Jeder Mensch hat Schutz vor Sturm und Wetter. Niemand wird verfolgt und unterdrückt. Jeder Mensch kann seine Gesellschaft mitgestalten und hat das Recht, sich zu äußern. Jeder Mensch kann in die Schule gehen und sich über alles informieren. Jeder Mensch kann beten. Jeder kann sich offen freuen, trauern und leiden. Alle reden lieber miteinander, anstatt sich zu bekämpfen. Jeder nutzt seine Macht, um anderen zu helfen.

Das ist leider nicht unsere Welt.

Es gibt aber Menschen, die auf so eine Welt hinarbeiten. Und die brauchen wir. Solange unsere Welt ist, wie sie ist, brauchen wir auch Menschen, die sich für Gequälte, Unterdrückte und Angehörige von Mordopfern einsetzen. Und wir brauchen Menschen, die anklagen, Recht sprechen und Strafen verhängen. Wir brauchen Menschen, die Aggressionen erkennen. Die rechtzeitig eingreifen. Die Beweise sammeln, potentielle Täter verfolgen und sie festnehmen.

Wir brauchen Menschen, Gruppen, Einrichtungen und Staaten, die sich um die Opfer von Verbrechen kümmern, die diese unterstützen und ihnen helfen.

Die ihnen den Glauben an die Menschlichkeit zurückgeben.