Die Landtagswahl steht vor der Tür. Für viele ist es die erste Landtagswahl, bei anderen liegt die letzte bereits fünf Jahre zurück. Um gut vorbereitet zur Wahlurne zu gehen, lohnt es sich, zuvor noch einige grundlegende Fragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg zu klären.
Was man über die Landtagswahlen in Baden-Württemberg wissen sollte
Wer oder was wird gewählt?
Bei den Landtagswahlen wird das Landesparlament von Baden-Württemberg gewählt. Dieses beschäftigt sich mit Themen wie Bildungspolitik, Personalentscheidungen von Lehrer*innen und der Polizei, dem Bau von neuen Landstraßen, kontrolliert die Landesregierung und entscheidet über den Landeshaushalt.
Was ist neu?
Neu bei diesen Wahlen ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Damit wird das Wahlrecht für das Landesparlament an das kommunale Wahlrecht angepasst.
Neu ist auch eine zweite Stimme, wie bei Wahlen auf Bundesebene. Bisher konnte nur eine Stimme abgegeben werden. Die Landeszentrale für politische Bildung sieht in dem neuen Wahlrecht die Möglichkeit bisher unterrepräsentierte Teile der Bevölkerung wie etwa Frauen, die im aktuellen Landtag nur mit 31,8 Prozent vertreten sind, stärker mitberücksichtigen zu können.
Mit der Zweitstimme werden die Landeslisten gewählt, also Abgeordnete von Parteien, die nicht direkt in einem Wahlkreis gewonnen haben. Damit sollen Parteien mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Platzvergabe haben, etwa indem Männer und Frauen abwechselnd Plätze erhalten.
Außerdem haben die Wähler*innen bei zwei Stimmen die Möglichkeit, zwei Parteien zu unterstützen. Gleichzeitig gibt es die Befürchtung einer Aufblähung des Landtags und dass sich die Entscheidungsmacht weg von den Wähler*innen hin zu den Parteien, bei der Aufstellung ihrer Kandidat*innen, verschiebt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Menschen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind und mindestens 16 Jahre alt sind.
Was macht der Landtag?
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat seine eigene Volksvertretung durch den Landtag, welcher alle 5 Jahre gewählt wird. In Baden-Württemberg befindet sich dieser in Stuttgart. Die wichtigste Aufgabe des Landtags ist die legislative Funktion der Landesgesetzgebung. Das heißt, der Landtag kann Gesetze vorschlagen – er besitzt also eine Gesetzesinitiative – und stimmt über Gesetzentwürfe im Plenum ab.
Zudem besitzt das Landesparlament das Haushaltsrecht, was bedeutet, dass das Parlament über die Verwendung von öffentlichen Geldern und Gütern verfügt und die Umsetzung des Haushaltsplans durch die Landesregierung prüft. Damit geht einher, dass das Parlament die Arbeit der Regierung kontrolliert und den Ministerpräsidenten, die Ministerpräsidentin, wählt. Dieser oder diese ernennt anschließend die Ministerinnen und Minister, die gemeinsam die Landesregierung bilden
Good to know: In Baden-Württemberg wird das Parlament des Landes „Landtag“ genannt. Der Begriff „Landesparlament“ bezeichnet allgemein das gesetzgebende Organ eines Bundeslandes.
Wie funktioniert die Landtagswahl?
Alle Wähler*innen haben zwei Stimmen:
Mit der ersten Stimme wird die Person gewählt, die den jeweiligen Wahlkreis im Landtag vertreten soll. Die Person, die durch die erste Stimme die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht direkt in den Landtag ein.
Die zweite Stimme bestimmt, wie die Sitze im Landtag auf die Parteien verteilt werden. Den Prozentanteil, welchen die Partei an Stimmen erreicht, erhält sie auch prozentual im Landtag an Sitzen.
Gleichzeitig werden mit der zweiten Stimme die Kandidat*innen der Landeslisten gewählt. Desto mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidat*innen, die auf der Landesliste stehen, haben die Chance, in den Landtag einzuziehen, um damit die der Partei zur Verfügung stehenden Sitze zu füllen.
Damit eine Partei aber überhaupt in den Landtag einziehen kann, benötigt sie mindestens fünf Prozent der Stimmen. Diese Hürde dient dazu, dass das Parlament nicht zersplittert wird, damit effektiv Entscheidung getroffen werden können. Demnach bleiben Erstimmen unberücksichtigt, wenn die Partei des Direktmandats nicht über die 5-Prozent-Hürde durch die Zweitstimme gekommen ist.
Wenn eine Partei durch ihre Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr prozentual durch ihre Zweitstimme zustehen würden, darf sie ihre Überhangsmandate trotzdem behalten. Im Gegenzug erhalten die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate, um das prozentuale Verhältnis der zweiten Stimme aufrechtzuerhalten.
Wie und wo kann gewählt werden?
Am Sonntag, 8. März 2026, können alle wahlberechtigten Bürger*innen in ihrem Wahlbezirk, der auf dem jeweiligen Wahlbescheid personalisiert angegeben ist, von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Um vor Ort wählen zu dürfen, müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Auch eine Briefwahl ist möglich. Die nötigen Informationen dafür stehen in der Wahlbenachrichtigung. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr an der Adresse sein, die auf dem Wahlbriefumschlag vermerkt ist.
Was kann bei der Wahlentscheidung helfen?
Der WahlSwiper kann als datenbasierte Orientierungshilfe bei der Wahlentscheidung helfen. Dieser bietet eine interaktive und wissenschaftlich fundierte Wahlentscheidungshilfe durch 37 Fragen zu aktuellen politischen Themen.
Die Antworten werden mit den offiziellen Parteiprogrammen verglichen und die Übereinstimmung in Prozent dargestellt. Geleitet und betreut wird das Projekt von Prof. Dr. Uwe Wagschal vom Seminar für Wissenschaftliche Politik der Universität Freiburg. Der WahlSwiper ist in der kostenlosen App VoteSwiper verfügbar.



