Die Oberbürgermeister*innenwahl in Freiburg steht an. Die letzte OB-Wahl liegt acht Jahre zurück. Deswegen lohnt es sich, zuvor nochmal grundlegendes Wissen zur Wahl aufzufrischen.

Was man über die OB-Wahl in Freiburg wissen sollte

Wer wird gewählt? 

Bei den OB-Wahlen in Freiburg wird ein/e neue/r Oberbürgermeister*in für die Stadt gewählt. Oberbürgermeister*in bezeichnet die/den Bürgermeister*in in größeren Städten, die den Vorsitz im Gemeinderat innehaben und die Stadtverwaltung leiten. Zu diesem Amt gehört außerdem die Repräsentation der Stadt nach außen, der Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse und die innere Organisation der Verwaltung.

Unter dem/der OB gibt es im Gemeinderat vier hauptamtliche Beigeordnete (Bürgermeister*innen) die für eine Amtszeit von acht Jahren vom Gemeinderat gewählt werden.

Was macht ein / eine OB?

Der/m Oberbürgermeister*in und jeder/m Bürgermeister*in sind je nach Geschäftsbereich Dezernate zugeordnet. Diese fünf Dezernate (jeweils geleitet von einer/m Oberbürgermeister*in oder einer/m der vier Bürgermeister*innen) bestehen in Freiburg aus 39 Ämtern, Dienststellen und Referaten, vier Eigenbetrieben und acht Ortsverwaltungen.

Zu den zugeordneten Geschäftsbereichen des amtierenden Oberbürgermeisters Martin Horn gehören Organisation, Recht, Regionales und Ortsverwaltung, Rechnungsprüfungswesen, Arbeitsschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellung, Internationales und Nachhaltigkeitsmanagement.

Der Oberbürgermeister ist darüber hinaus Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen Unternehmen, wie etwa der Freiburger Verkehrsbetriebe, der Freiburger Wasserwerke und vertritt Freiburg in überregionalen kommunalen Verbänden, zum Beispiel beim Deutschen Städtetag, Südwestdeutsche Städte‑ und Gemeindebund.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Freiburger*innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Freiburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Alle wahlberechtigten Personen sollten bereits eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt bekommen haben. Wer noch keine bekommen hat, kann sich an das Freiburger Wahlamt wenden.

Wie und wo kann gewählt werden?

Bei OB-Wahlen kann eine Stimme für die/den gewünschten Kandidat*in vergeben werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in einer freien Zeile auf dem Stimmzettel eine weitere Person – durch die eindeutige Benennung von Beruf oder Stand, Anschrift oder weiteren Angaben neben Vor- und Familiennamen – einzutragen.

Bis Freitag, 24. April 2026, 18 Uhr, kann auch eine Briefwahl online, per E-Mail oder vor Ort beantragt werden. Die Stimmzettel für die Briefwahl werden seit dem 7. April 2026 versandt. Seit dem 8. April 2026 können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamts in der Berliner Allee 1 für sich und andere (in diesem Fall nur mit Vollmacht) beantragt werden. Außerdem besteht dort die Möglichkeit, direkt zu wählen und seine Stimme abzugeben.

Falls keiner der Bewerber*innen mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, findet am 17. Mai 2026 zwischen den beiden Kandidat*innen mit der meisten Anzahl an Stimmen eine Stichwahl statt.

Was kann bei der Wahlentscheidung helfen?

Zur Orientierung gibt es von der Landeszentrale für politische Bildung den “Kandidat-O-Mat”, bei dem von den Kandidat*innen 25 Thesen beantwortet wurden. Nach der eigenen Beantwortung der Thesen, können diese dann mit den Positionen der Kandidierenden verglichen werden. Seit dem 4. April 2026 ist der Kandidat-O-Mat online.

Eine öffentliche Vorstellung der Kandidat*innen findet am Mittwoch, 15. April 2026, um 19.30 Uhr im Konzerthaus Freiburg statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für alle, die nicht vor Ort sein können, gibt es auch einen Livestream der Veranstaltung.