Anette Joggerst spricht aus ihrer Perspektive als Beraterin zu Diskriminierung und Machtmissbrauch. Alle offiziellen Statements der Uni Freiburg sowie weitere Informationen zum Fall sind auf der Website der Uni nachlesbar.
Hallo Frau Joggerst, im Zusammenhang mit dem aktuellen Gerichtsfall herrscht an der Uni unter Studentinnen und Mitarbeiterinnen Unsicherheit zur Frage, ob sie selbst gefilmt worden sein könnten. Wie kann ich herausfinden, ob ich betroffen bin?

Das ist, glaube ich, gerade eine große Frage bei vielen Angehörigen und Mitgliedern der Universität. Die Uni selbst kann diese Frage nicht beantworten, da das die Polizei ermittelt und entsprechend die Ermittlungsergebnisse hat.
Alle, die befürchten, ebenfalls gefilmt worden zu sein, können sich bei der Kriminalpolizei Freiburg unter der E-Mail-Adresse freiburg.pp@polizei.bwl.de melden. Wie auch in der Presse zu lesen ist, haben sich dort bereits einige weitere Personen gemeldet und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Gerichtsurteil kürzlich Berufung eingelegt.
Wie kann ich für mich entscheiden: Möchte ich herausfinden, ob ich betroffen bin? Oder möchte ich eher nicht nachforschen?
Darauf gibt es natürlich keine richtige Antwort. Ich sehe das so, dass die Frage von jeder potenziell betroffenen Person nur individuell beantwortet werden kann. Es ist abzuwägen, ob sie eher mit der Unsicherheit des Nichtwissens leben können oder wissen wollen, ob sie betroffen sind.
Ich glaube, da sind Menschen sehr verschieden und das hängt auch mit den persönlichen Coping-Strategien einer Person ab: Also welche psychologischen Bewältigungsmuster habe ich zur Verfügung, um mit Stress, Krisen oder Belastungen umzugehen? Handle ich eher problemorientiert und suche aktiv nach Lösungen und Unterstützung? Oder handle ich emotionsorientiert und nehme vielleicht auch Situationen an, die nicht zu ändern sind und verfolge sie gegebenenfalls nicht weiter? Ich denke, diese Persönlichkeitsstruktur spielt eine große Rolle, genauso wie die Frage: Mit was kann ich gerade besser umgehen?
Bei der Abwägung könnten folgende Aspekte hilfreich sein: Will ich Kontrolle gewinnen? Für das Nachforschen spricht, dass Betroffene etwas mehr Kontrolle über die Situation herstellen können. Will ich Unsicherheit beenden? Wenn Menschen ständig darüber nachdenken, dass sie betroffen sein könnten, und sich sehr verunsichert fühlen, ist es oft besser, Klarheit zu bekommen. Will ich handlungsfähig werden und rechtliche Schritte einleiten? Betroffene können handeln, wenn sie Bescheid wissen. Sie können zum Beispiel eine Anzeige bei der Polizei machen. Und es gibt dann auch die Möglichkeit, in die Aufarbeitung mit therapeutischer Unterstützung zu gehen, um sich nicht dauerhaft belastet zu fühlen.
Für das Nichtwissen spricht, dass man sich eben auch schützen kann – vor Schock, vor Traumatisierung. Diese Konfrontation damit, dass ich wirklich auf den Aufnahmen bin, kann starke Emotionen auslösen. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man sich in das Wissen-Wollen begibt. Es ist aber auch so, dass Menschen, die sich bewusst dazu entschieden haben, nichts wissen zu wollen, sich trotzdem weiterhin belastet fühlen können. Auch dann wäre es sinnvoll, eine Beratung aufzusuchen oder sich therapeutische Unterstützung zu holen.
Wenn potenziell Betroffene hier sehr ambivalent sind, kann das auch Teil der Beratung bei „protect“ sein. Im Gespräch können die Ambivalenzen thematisiert und abgewogen werden.
Was bedeutet es auf psychologischer Ebene, wenn ich erfahren würde, dass ich betroffen bin?
Es kann eine Vielzahl von Reaktionen auslösen, wie etwa emotionales Chaos und Stressreaktionen. Unmittelbar oder zeitversetzt können Ekel, Schamgefühle, Ohnmacht, Wut oder eine tiefe Verunsicherung auftreten.
Sexualisierte Gewalt kann von manchen Betroffenen auch als Trauma erlebt werden, aber nicht alle reagieren so, das ist individuell verschieden. Trauma kann dazu führen, dass Menschen dann bestimmte Orte meiden, die sie an das Erlebnis erinnern. Es kann zu innerer Unruhe, chronischen Angstzuständen oder Schlafstörungen kommen. Das Selbstwertgefühl kann sinken und die eigene Körperwahrnehmung kann nachhaltig gestört werden. Die psychische Last kann auch psychosomatische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme und Übelkeit auslösen.
Auch soziale Folgen und Vertrauensverlust können auftreten. Betroffene ziehen sich oft zurück, da das Vertrauen in andere Menschen und die eigene Umwelt stark erschüttert ist.
Das sind natürlich alles Themen, bei denen man sich dann auch wirklich eine Beratung holen sollte, um es nicht alleine durchstehen zu müssen.
Man spricht bei der aktuell diskutierten Tat von sexueller Gewalt. Was genau ist sexuelle Gewalt?
Ich bevorzuge den Begriff sexualisierte Gewalt, weil er deutlich macht, dass es sich um eine Form von Gewalt handelt, bei der Sexualität zur Ausübung von Macht und Kontrolle gegenüber anderen genutzt wird. Die Definition von sexualisierter Gewalt ist ein unerwünscht sexuelles Verhalten, dass einer Person ohne ihre Zustimmung aufgezwungen wird.
Sexualisierte Gewalt kann sich verbal in anzüglichen Bemerkungen, Catcalling, Witzen, zweideutigen Kommentaren und „Komplimenten“ zeigen. Oder sich nonverbal in Form von unerwünschten Blicken, Anstarren, aufdringlichem Anschauen oder etwa Hinterherpfeifen äußern. Aber eben auch das heimliche Aufnehmen oder Versenden von Fotos, Videos, E-Mails, Chatnachrichten oder auch unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken fällt darunter. Körperlich zählt dazu jede unerwünschte Berührung, auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht, sowie eben auch wieder körperliche Gewalt und Vergewaltigung.
Sexualisierte Gewalt kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft, und ist auch eine Form von Machtmissbrauch, etwa wenn Menschen in Machtpositionen von ihnen abhängige Personen sexuell belästigen.
Was kann ich tun, wenn ich von sexualisierter Gewalt betroffen bin?
Betroffene sollten sich Unterstützung suchen, entweder von internen oder auch von externen Beratungsstellen. An der Universität ist „protect“ die Ansprechstelle bei Diskriminierung und Machtmissbrauch. Bei sexueller Belästigung und Stalking kann man sich an die Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung an der Uni wenden. Eine externe Anlaufstelle ist zum Beispiel die Fachberatungsstelle Frauenhorizonte.
Für den aktuellen Fall ist die Beratung und Unterstützung für die Betroffenen oder potenziell Betroffenen wichtig. Es ist aber auch so, dass Menschen, die nicht betroffen sind, vom aktuellen Fall hören und sich verunsichert fühlen – oder vielleicht sogar schauen, ob irgendwo eine Kamera versteckt ist. Gerade wenn man merkt: Okay, mich lässt das einfach nicht mehr los, kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu suchen. Wenn Menschen bereits eigene Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht haben, kann es zu einer Retraumatisierung kommen, und auch dann ist es wichtig sich Unterstützung zu holen.
Alle zentralen Beratungsstellen wurden im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall auch auf der Website der Uni veröffentlicht.
Was kann die Uni tun, um vergleichbare Taten in Zukunft zu vermeiden?
Sexualisierte Gewalt entsteht aus menschlichem Verhalten, Machverhältnissen und situativen Dynamiken, die sich nicht vollständig kontrollieren lassen. Doch auch wenn die Uni solche Taten nicht vollständig verhindern kann, ist es möglich und notwendig, präventiv und aktiv gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.
Deshalb beschäftigt sich die Uni aktuell damit, den bisherigen Umgang der Universität mit dem Fall, auch unter Einbezug externer Begleitung, sorgfältig auszuwerten und ausgehend davon Maßnahmen zu erarbeiten. Dazu gehört es präventive Handlungskonzepte, Richtlinien und Ansprechpartner*innen zu entwickeln und bereitzustellen, aber auch kulturelle Veränderungen durch Sensibilisierung und Schulungen zu schaffen.
Strukturell setzt die Universität gerade eine Richtlinie zum Umgang mit Beschwerden zu Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexueller Belästigung und Stalking auf. Hier werden Verantwortlichkeiten und Pflichten der Hochschule geregelt, die interne Beratungsmöglichkeiten für Betroffene aber auch ein klares Beschwerdemanagement mit Maßnahmen gegen Täter*innen definieren.
Bisher war die Uni für viele Studierende ein gefühlt sicherer Ort. Was bedeutet eine solche Tat für das Sicherheitsgefühl der Studentinnen und Mitarbeiterinnen?
Das Sicherheitsgefühl an der Universität, auf dem Campus und am Arbeitsplatz kann durch diese Tat beschädigt sein. Aber auch hier gibt es individuelle Unterschiede, weil Sicherheitsgefühle nicht nur vom aktuellen Ereignis selbst abhängen, sondern von vielen persönlichen und sozialen Faktoren, wie zum Beispiel dem Geschlecht, geprägt werden. Zwei Menschen können dieselbe Situation erleben und sich trotzdem völlig unterschiedlich sicher oder unsicher fühlen.
Um das Sicherheitsgefühl von Angehörigen der Universität, besonders von Frauen, aber längerfristig wieder zu verbessern, sind Aufarbeitung, Handlungskonzepte, Transparenz und eine sichtbare Unterstützung der Betroffenen notwendig.



