Die neue Regelung ermöglicht im Einzelnen:

-Aufenthalt zu Lernzwecken in den Lesesälen 1–4

-Nutzung der Lesesaal-Bestände

-Bestellung und Nutzung der nur in den Lesesaal entleihbaren Literatur

-Nutzung der Scan- und Kopiergeräte

-Nutzung des Sonderlesesaales (Öffnung Mo–Fr 9–12, 14–17 Uhr)
Anmeldung unter: sls@ub.uni-freiburg.de

Die Voraussetzungen für einen Zugang sind:

-Ermöglichen der Kontaktnachverfolgung durch Auslesen der UniCard beim Zugang und Ausfüllen des Formulars zur Datenerhebung

-Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, auch am Arbeitsplatz. Alternativ können FFP2-Masken (oder vergleichbare) getragen werden.

-Einhalten der üblichen Abstandspflichten und Hygieneregeln