Mühelos die Miete zu zahlen war schon vor Corona nicht für alle Studierenden einfach. Der Nebenjob gehört für viele Unigänger zum Studienalltag dazu. Das Bafög allein reicht schon lange nicht mehr aus, um den heutigen finanziellen Anforderungen gerecht zu werden. Hohe Mietpreise, Studiengebühren und ein anständiges Notebook lassen die Zahlen auf dem Konto immer weiter purzeln. Ohne eine zusätzliche Einnahmequelle, wie zum Beispiel ein Nebenjob, ist das Studium kaum zu stemmen. Durch die Corona-Pandemie haben viele Studierende ihre existenziellen Jobs verloren.

Finanzierungshilfen von Bund, Land und Studierendenwerk

Der SwFR sowie weitere Institutionen bieten für Studierende in Corona-Not verschiedene Finanzierungshilfen an. Als finanzielle Notsituation gilt eine Lage, in der Studierende keine weiteren Möglichkeiten mehr zur eigenen Finanzierung haben. Damit ihr einen Überblick über mögliche Hilfsgelder bekommt, haben wir euch eine Liste zusammengestellt.

Studierendenwerks-Notfonds

Was: Der Notfond des Studierendenwerks gewährt monatlich höchstens 500 Euro für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten. Es handelt sich dabei um ein zinsloses Darlehen. Nach spätestens sechs Monaten nach Erhalt der letzten Rate, beginnt die Rückzahlung.

Für wen: Für alle Studierenden, die aufgrund wegfallender finanzieller Unterstützung der eigenen Eltern in finanzielle Not geraten sind.

Antrag: Um einen Antrag zu stellen, müsst ihr eine Mail mit einer kurzen Begründung zur Antragsstellung an tsalkatis@swfr.de senden. Annika Tsalkatis wird euch die entsprechenden Unterlagen für den Antrag zuschicken.

Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Was: Im Topf der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen stecken insgesamt 100 Millionen Euro. Diese werden über die Studierendenwerke an hilfsbedürftige Studierende verteilt. Einem Antragssteller können, je nach Notlage, pro Monat 100 bis 500 Euro ausgezahlt werden. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Für wen: Je größer die nachweisbare Notlage, desto höher der ausgezahlte Betrag. Dieses Prinzip zieht sich durch alle Corona-Hilfen. Wer sich in finanzieller Not befindet und kaum noch Möglichkeiten hat, sich selbst zu finanzieren, kann einen verbindlichen Antrag stellen.

Antrag: Ein Antrag für die Überbrückungshilfe muss gesondert für die Monate Juni, Juli und August gestellt werden. Bereits gestellte Anträge werden frühestens ab dem 25. Juni bearbeitet. Einen Online-Antrag könnt ihr hier stellen: www.überbrückungshilfe-studierende.de/start

 

Baden-Württemberg-Darlehen

Was: Das zinslose Darlehen des Landes Baden-Württemberg ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 450 Euro pro Monat. Deutsche Studierende können das Darlehen rückwirkend für die Monate April und Mai, internationale Studierende sogar bis einschließlich Juni, beantragen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt spätestens im Juni 2021 mit einer Mindestrate von 75 Euro.

Für wen: Für Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren haben und sich deshalb in einer finanziellen Notlage befinden. Diese Notlage gilt es im Antrag entsprechend nachzuweisen. Wer bereits ausreichende Leistungen, wie Bafög oder Stipendien, bezieht, erhält kein zusätzliches Darlehen.

Antrag: Einen Antrag könnt ihr online unter www.swfr.de/de/geld/antrag-bw-darlehen/ stellen. Die Antragsstellung ist nur noch bis Ende Juni möglich.

 

Studien-Nothilfe der Uni Freiburg

Was: In Kooperation mit dem Studierendenwerk Freiburg unterstützt die Uni Freiburg Studierende mit einem spendenbasierten Förderprogramm. Maximal 300 Euro werden monatlich an bedürftige Studierende ausgezahlt. Die Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden.

Für wen: Alle Studierende der Albert-Ludwigs-Universität, die ohne eigenes Verschulden, wie etwa durch die Corona-Krise, in finanzielle Not geraten sind, können einen Antrag auf die Studien-Nothilfe stellen. Die Studien-Nothilfe greift jedoch erst dann, wenn die finanziellen Engpässe nicht durch andere Hilfen oder Leistungen ausgeglichen werden können.

Antrag: Ein Antrag kann direkt online unter www.swfr.de/de/geld/antrag-uni-nothilfe/ ausgefüllt und abgeschickt werden.

 

KfW-Studienkredit

Was: Der KfW-Studienkredit hilft Studierenden, unabhängig vom eigenen und dem elterlichen Einkommen, das Studium zu finanzieren. Zwischen 100 und 650 Euro können den Studierenden pro Monat für bis zu 14 Fachsemester gewährt werden. Diese Überbrückungshilfe können Studierende bis zum 31.03.2021 zu einem Zinssatz von 0 Prozent erhalten. Danach steigt der Zinssatz auf den ursprünglichen Wert. Eine Rückzahlung ist innerhalb von maximal 25 Jahren fällig.

Für wen: Der Kredit ist für deutsche Studierende einer staatlich anerkannten Hochschule im Erststudium, Zweitstudium, Masterstudium und Promotionsstudium. Zusätzlich müssen die EU-Bürgerschaft und ein deutscher Wohnsitz nachgewiesen werden. Für Studierende, die das 44. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Unterstützung durch den KfW-Studienkredit nicht möglich.

Antrag: Die Antragsstellung erfolgt online auf der Website des KfW: www.onlinekreditportal.kfw.de/BK_Kreditantrag/

 

Bafög-Aktualisierungsantrag

Es besteht aktuell die Möglichkeit einen Aktualisierungsantrag für euer Bafög zu stellen, falls sich etwas an eurem oder dem elterlichen Einkommen geändert hat. Sinkt zum Beispiel das Elterneinkommen aufgrund der Corona-Pandemie, wird dies dank des Aktualisierungsantrages berücksichtigt. Das SwFR ermuntert daher auch Studierende, die bisher kein Bafög erhalten haben, einen Antrag zu stellen. Wendet euch dazu an die allgemeine Bafög-Beratung online an bafoeg@swfr.de oder per Telefon unter 0761-2101 326.

Ein Aktualisierungsantrag wird mit dem Formblatt 7 gestellt. Dieses findet ihr auf der offiziellen Bafög Website zum Download: www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php

 

Weitere Tipps für vollere Taschen

Wenn ihr keine Möglichkeiten habt, eine der oben genannten Hilfen in Anspruch zu nehmen oder einfach lieber unabhängiges Geld dazuverdienen wollt, stehen euch ebenfalls ein paar Optionen zur Verfügung:

Jobvermittlung des SwFR

Diese kostenfreie Jobbörse findet ihr auf der Website des SwFR im Serviceportal. Arbeitgeber aus unterschiedlichsten Branchen stellen dort ihre Jobangebote ein. Studierende finden dort sowohl kurzfristige Jobs als auch langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Für die Nutzung dieses Angebotes ist eine Anmeldung notwendig. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss dafür vorgelegt werden. Seid ihr erst einmal dabei, könnt ihr alle Jobangebote einsehen und die Kontaktdaten von maximal drei Arbeitgebern gleichzeitig anzeigen lassen.

Hier findet ihr weitere Informationen zur Jobvermittlung: www.swfr.de/geld/studijob/jobvermittlung/

Blut spenden mit Termin

Auch die Blutspende ist trotz Pandemie möglich. Da die Uniklinik Freiburg einen starken Rückgang an Blutspenden in den vergangenen Monaten verzeichnet hat, ist eine Spende wichtiger denn je. Eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro wird zudem an jeden Blutspender verteilt.

Für den lebensrettenden Nadelstich bittet das Universitätsklinikum um die Vereinbarung eines Termins. Die spontane Spende ist weiterhin möglich, jedoch müssen Spender mit erhöhten Wartezeiten rechnen. Einen Termin könnt ihr unter www.uniklinik-freiburg.de/itg/terminspende.html vereinbaren.

 

Info

Weitere Informationen zu den genannten Finanzierungshilfen gibt es unter: www.swfr.de/geld/corona-nothilfe/.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Übersicht und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir übernehmen keine Haftung für die erfolgten Angaben.