Keine Poster an der Wand, keine religiösen Symbole, keine Küche und auch keine Grundrechte: Zu diesem Schluss kommt zumindest das Rechtsgutachten, dass LEA-Watch und Aktion Bleiberecht in Auftrag gegeben haben. Sie möchten die Stadt Freiburg und das Land Baden-Württemberg zur Verantwortung ziehen und für bessere Bedingungen in der Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) sorgen. Elena Kolb von uniCROSS im Gespräch mit Pia von LEA-Watch und Aktion Bleiberecht.

Was sagen andere Beteiligte zu dem Rechtsgutachten?

Auf eine Anfrage von uniFM unterstreicht die Pressestelle der Stadt Freiburg, dass die LEA eine „Landeseinrichtung und im Betrieb des Regierungspräsidiums“ sei. Deshalb möchte die Stadt den Betrieb nicht kommentieren. Es wird ergänzt, dass die LEA Anfang des Jahres 2021 evaluiert wird und die Stadt “mit dem Regierungspräsidium in gutem Austausch” steht.

Betreiber der LEA ist das Land Baden-Württemberg. Von dem Innenministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration kam mittlerweile bereits eine ausführliche Antwort auf das Rechtsgutachten. Roland Zeiser, Vertreter des Innenministeriums, fasst zusammen, dass der Auffassung des Innenministeriums nach, die Hausordnung der LEA nicht gegen die Grundrechte der Bewohner*innen oder Dritte* verstoße. Die Grundrechte, die im Rechtsgutachten erwähnt werden, würden nicht schrankenlos gelten. Das Grundgesetz sähe verfassungsrechtlich gerechtfertigte Eingriffe vor. Als Beispiel nennt er Artikel 13 Absatz 2 bis 7.

Artikel 13 beschriebt die Unverletzlichkeit der Wohnung, die darauf folgenden Paragraphen beschreiben jedoch wie und mit welchen Rechtfertigungen diese eingeschränkt werden kann.
Das Innenministerium will deshalb die Hausordnung der LEA nicht verändern.