Die Voraussetzung für eine Antragstellung ist einerseits eine unverschuldete, neu aufgetretene soziale Notlage, die den bevorstehenden Studienabschluss gefährdet und andererseits gute Aussichten für einen erfolgreichen Abschluss bei Gewährung des Stipendiums.

Ein Stipendium wird höchstens für die Dauer von sechs Monaten vergeben. Der monatliche Maximalbetrag ist 500 Euro.

Das Abschlussstipendium wurde im Sommersemester 2021 ins Leben gerufen.